Vorlage - VO/2023/12644
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt, auf der Grundlage § 16g Abs. 5 GO-SH die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren „Lübeck klimaneutral bis 2035“ verlangten Maßnahmen in unveränderter Form umzusetzen. Danach wird der „Masterplan Klimaschutz“ (VO/2023/11957-01) hinsichtlich seiner Maßnahmen so angepasst, dass darin Klimaneutralität für die Hansestadt Lübeck insgesamt bis 2035 verankert wird.
Begründung
Die Initiative Klimaentscheid Lübeck als parteiunabhängiger Zusammenschluss Lübecker Bürgerinnen und Bürger hat sich mit dem Ziel zusammengefunden, die Bürgerschaft und Verwaltung dahin zu bewegen, dass mit einem überarbeiteten Masterplan zum kommunalen Klimaschutz schon 2035 Klimaneutralität erreicht werden kann. Wir unterstützen dieses Anliegen, und beantragen daher in der Bürgerschaft den Masterplan auf eine Klimaneutralität auf das Jahr 2035 auszurichten.
Anlagen