Vorlage - VO/2023/12486
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Beschlussvorschlag
- Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden in den Jugendhilfeausschuss als stellvertretende Mitglieder gewählt.
- Die in der Anlage 2 persönlichen Stellvertreter/innen der stimmberechtigten weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie des Lübecker Jugendring e. V. als anerkannter Jugendverband und die persönlichen Stellvertreter/innen der beratenden Mitglieder gemäß § 5 Abs. 2 b) und c) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt bzw. berufen.
- Die beratenden Mitglieder kraft Amtes gemäß § 5 Abs. 4 a – e) werden zur Kenntnis genommen.
- Die Wahl der Mitglieder nach Ziff. 1 bis 3 erfolgt nach den Vorschriften der Satzung für das Jugendamt unter Berücksichtigung der zu beachtenden Geschlechterparität nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft Die Vorschläge sind eingearbeitet |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Nicht relevant |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: KJHG |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) |
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Begründung
Nach der Bürgerschaftswahl am 14.05.2023 ist mit dem Beginn der Wahlperiode 2023 – 2028 der o. g. Ausschuss neu zu besetzen.
Nach der Hauptsatzung kann jeder Fraktion gemäß § 46 Abs 3 GO bis zu sechs stellvertretende Ausschussmitglieder vorschlagen.
Anlagen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | A Anlage 1 VO 12176 Stellv. AM Juhi (Politik) (18 KB) | ||
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2 | öffentlich | A Anlage 2 - VO-2023-12486 JHA Wahl NEUE SATZUNG stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder (44 KB) |