Vorlage - VO/2023/12404
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung Lübeck i. H. v. 50.000,00 € für die Durchführung des Weihnachtswunderlandes im Jahr 2023 wird angenommen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Das Weihnachtswunderland soll einen neuen zentralen Standort auf dem Gelände der St.-Jakobi-Kirche erhalten. Der Jakobikirchhof wird in ein Wichteldorf mit Dorfplatz, kleinen Hütten und vielen Tannen verwandelt. Das wäldliche Ambiente wird sich rund um die Kirche ziehen. Highlights sollen die Weihnachtsbäckerei in Zusammenarbeit mit "Junge Die Bäckerei" und der illuminierte Baum in Mitten der Szenerie sein. Insgesamt bekommt das Weihnachtswunderland passend zum Seefahrerviertel und der Jakobi-Kirche einen maritimen Charakter.
Mit Schreiben vom 11.07.2023 hat die Possehl-Stiftung eine Förderung in Höhe von 50.000,00 € zugesagt.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 50.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2023 einen Gesamtwert von 723.000,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 50.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
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