Vorlage - VO/2023/12375  

Betreff: Dringlichkeitsantrag des AM Daniel Kerlin (FDP) und des AM Andreas Schulze (Bündnis 90/die Grünen) zum Masterplan Schulgebäude
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Schul- und Sportausschuss zur Entscheidung
13.07.2023 
1. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird gebeten, bis zur Bürgerschafts-Septembersitzung 2023 einen 10 Jahres-Masterplan Schulimmobilien vorzulegen.

 

Dieser soll aufzeigen, welche Anstrengungen erforderlich werden, um alle in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude zu sanieren und bedarfsgerecht auszubauen,

 

Wesentliche Maßnahmen sind hier die Funktionalität der Schulen zu gewährleisten, den zukünftigen Raumbedarf insbesondere mit Blick auf den Rechtsanspruch und Ausbau der Ganztagsbetreuung sicherzustellen sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele in den Gebäuden die Wärme- und Energieversorgung zu sanieren.

 

Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird der Bürgermeister zusätzlich gebeten, zur nächsten Sitzung des Bau- und des Schulausschusses eine vollständige Übersicht der anstehenden und ausstehenden Sanierungsaufgaben aller in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude vorzulegen. 

 

Inhaltlich ist im Masterplan darzustellen:

  1. Bei welchen Immobilien ein Neu- bzw. Ersatzbau Vorzug vor einer Grundsanierung haben sollte (verwaltungsökonomische Gesichtspunkte).
  2. Welche An- bzw. Umbauten erforderlich sind, um im Jahr 2033 einen auskömmlichen und vorbildlichen Immobilienbestand zur Verfügung zu haben (dabei sind als Ausgangssituation“ und Grundlage, die Weiterentwicklung der Schulstatistik Allgemeinbildende Schulen 2022/2023 und der aktuelle Schulentwicklungsplan, insbesondere Schulentwicklungsplanung Grundschulen VO/2023/11931, zu nehmen).
  3. Welche zusätzlichen temporären personellen Ressourcen (Bauplanung u.a.) erforderlich sind, um dieses Vorhaben zielgerichtet umsetzen zu können
  4. Welche finanziellen Mehrbedarfe in den Haushaltsplanungen 2024 bis 2033 erforderlich werden.
  5. Die bereits im Haushalt 2023 beschlossenen Tätigkeiten sowie  Beschlüsse sollen gem. Beschlusslage fortgesetzt werden.

Inhaltlich ist in der Übersicht für den Bau- und den Schulausschuss darzustellen: 

  1. Welche Sanierungsaufgaben aller in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude aktuell getätigt werden.
  2. Welche Sanierungsaufgaben bereits in Planung sind. 
  3. Inwiefern bereits eine Priorisierung bestimmter Sanierungsaufgaben besteht.  

 

 

 


 


Begründung

Erfolgt ndlich
 


Anlagen