- Wie viele Schutzräume für Katastrophenfälle stehen in Lübeck zur Verfügung?
- Für wie viele Personen bieten die vorhandenen Schutzräume - aufgeschlüsselt nach Ort und Größe bzw. Aufnahmekapazität für Personen – Zufluchtsmöglichkeiten? Wie hoch ist die Gesamtaufnahmekapazität für Lübeck?
Antwort zu Frage 1 und 2:
In der Hansestadt Lübeck stehen keine einsatzbereiten öffentlichen Schutzräume des Bundes mehr zur Verfügung. Die funktionale Erhaltung öffentlicher Schutzräume in Deutschland wurde aufgrund der geänderten Sicherheitslage nach Ende des Kalten Krieges bereits im Jahr 2007 eingestellt. Im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern wurden öffentliche Schutzräume seitdem sukzessive rückabgewickelt.
Im aktuellen Kontext des Krieges in der Ukraine hat der Bund entschieden, die (weitere) Entwidmung öffentlicher Schutzräume zunächst ruhend zu stellen und das Rückabwicklungskonzept für öffentliche Schutzräume zu überprüfen.
- Wie viele Schutzräume gab es in der Vergangenheit einmal in Lübeck?
Antwort zu Frage 3:
Öffentliche Schutzräume waren in der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund des Kalten Krieges seit Mitte der 1960er Jahre durch den Bund wiederhergerichtet worden. In der Hansestadt Lübeck waren acht Hochbunker sowie eine Mehrzweckanlage (Tiefgarage) mit insgesamt rd. 9.500 Schutzplätzen nutzbar gemacht worden.
Die ehemaligen bundeseigenen Schutzbauten (sieben Hochbunker) sowie die Mehrzweckanlage wurden nach Aufgabe des Schutzraumkonzeptes durch den Bund rückabgewickelt und aus der Zivilschutzbindung entlassen.
Ein weiterer sich im Eigentum der Bahn befindlicher Hochbunker war für eine Nutzung als Schutzraum bereits 1998 stillgelegt worden. Das Entwidmungsverfahren ist hier noch nicht abgeschlossen.
- Wer ist für den Zustand der Schutzräume in Lübeck zuständig? Wer verwaltet und betreut sie? Werden die anfallenden Kosten hierzu vom Bund übernommen?
Antwort zu Frage 9:
Bewirtschaftung und Verwaltung öffentlicher Schutzräume, die noch der Zivilschutzbindung unterliegen, obliegen der Hansestadt Lübeck, Bereich Feuerwehr im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes. Notwendige Sachkosten trägt der Bund.
- Auf welche Kosten belaufen sich die jährlichen Kosten für Unterhaltungs- und Prüfungsmaßnahmen der Schutzräume?
Antwort zu Frage 10:
Im Rahmen der Verwaltung des verbliebenen Hochbunkers sind notwendige Unterhaltungskosten zu berücksichtigen. Entsprechende Sachkosten trägt der Bund.
- Wurden in den letzten 10 Jahren in Lübeck neue oder zusätzliche Schutzräume errichtet? Wenn ja, wo und in welcher Größe? Wenn nein, wird zukünftig der Bau von neuen Schutzräumen geplant / eventuell sogar gefördert?
Antwort zu Frage 11:
Die Vorhaltung öffentlicher Schutzräume fällt in die Zuständigkeit des Bundes. Neue öffentliche Schutzräume wurden nicht errichtet.
Der Bund hat den öffentlichen Schutzraumbau aufgegeben und damit auch die Förderung der Errichtung von Mehrzweckanlagen und privaten Schutzräumen.
Die zukünftige Entwicklung im aktuellen Kontext des Krieges in der Ukraine bleibt abzuwarten.
Antwort zu Frage 4 – 8 und 12:
Die Beantwortung der Fragen 9.4 bis 9.8 und 9.12 erfordern umfangreiche Recherchen und baufachliche Untersuchungen, die aufgrund der Zeit- und Personalbindung nicht in Zuge einer allgemeinen Verwaltungstätigkeit abgearbeitet werden können. Der Untersuchungsumfang kann als zu vergebender Auftrag im Rahmen der Haushaltsaufstellung durch die Politik eingebracht und über die Vergabe mit Kosteneinstellung durch die Bürgerschaft entschieden werden.