Vorlage - VO/2023/12218  

Betreff: AM Christopher Lötsch (CDU): Maßnahmen gegen Graffiti
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.05.2023 
81. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird aufgefordert:

 

  1. Telefonisch und digital eine leichte Möglichkeit für die Meldung von Vandalismus, Aufklebern, Schmierereien und Verunreinigungen herzustellen.
  2. Einen Runden Tisch zu organisieren mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Hausbesitzern, Polizei, Ordnungsdienst, Kinder- und Jugendvertretungen, Netzanbietern (Stromkästen) und AGIL Antigraffiti-Initiative Lübeck.
  3. Präventionsarbeit an Schulen und Jugendeinrichtungen zu organisieren.
  4. Eine Koordinierungsstelle zur Koordinierung der Meldungen, Beseitigungen, Informations- / Aufklärungsarbeiten einzurichten.
  5. So weit möglich, eigene Mitarbeiter für die Beseitigung von Vandalismus, Aufklebern, Schmierereien und Verunreinigungen zu schulen, um diese Arbeiten selbst durchzuführen oder die Firmen mit dieser Leistung zu beauftragen.
  6. Eigentümer von Gebäuden, an denen illegale Graffiti angebracht worden sind, werden durch die Stadt aufgefordert, diese umgehend – möglichst innerhalb von 2 Wochen – zu beseitigen.
  7. In den Haushaltsentwurf 2024 wird ein festes Budget für die Unterstützung und Beratung von privaten Eigentümern zur Beseitigung von Vandalismus, Aufklebern, Schmierereien und Verunreinigungen eingestellt.
  8. In den Haushaltsentwurf 2024 wird ein festes Budget für die Beseitigung von Vandalismus, Aufklebern, Schmierereien und Verunreinigungen an städtischen Immobilien, Brücken, Schildern, Ampeln, Bänken eingestellt. Ziel ist es sicherzustellen, dass die jeweilige Beseitigung innerhalb von 5 Tagen durchgeführt werden kann.
  9. Weitere legale Flächen für die Anbringung von Graffitis auszuweisen.

 

Bis zum Juli 2023 ist dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung ein Zwischenbericht vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung


 


Anlagen