Vorlage - VO/2023/12176  

Betreff: Wahl der stellvertretenden Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss für die Wahlperiode 01.06.2023 bis 31.05.2028
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Klaus Puschaddel
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

  1. Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden in den Jugendhilfeausschuss als stellvertretende Mitglieder gewählt.
  2. Die in der Anlage 2 persönlichen Stellvertreter/innen der stimmberechtigten weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie des Lübecker Jugendring e. V. als anerkannter Jugendverband und die persönlichen Stellvertreter/innen der beratenden Mitglieder gemäß § 4 Abs. 5a) c) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt bzw. berufen.
  3. Die beratenden Mitglieder kraft Amtes gemäß § 4 Abs. 5d) werden zur Kenntnis genommen.
  4. Die Wahl der Mitglieder nach Ziff. 1 bis 3 erfolgt nach den Vorschriften der Satzung für das Jugendamt unter Berücksichtigung der zu beachtenden Geschlechterparität nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft

Die Vorschläge sind eingearbeitet

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  KJHG

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 

 

 

 

 


Begründung

Nach der Bürgerschaftswahl am 14.05.2023 ist mit dem Beginn der Wahlperiode 2023 2028 der o. g. Ausschuss neu zu besetzen.

 

Nach der Hauptsatzung kann jeder Fraktion gemäß § 46 Abs 3 GO bis zu sechs stellvertretende Ausschussmitglieder vorschlagen.


Anlagen

 

Stammbaum:
VO/2023/12176   Wahl der stellvertretenden Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss für die Wahlperiode 01.06.2023 bis 31.05.2028   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2023/12176-01   FDP und Linke&GAL: ÄA zu VO/2023/12176 Wahl der stellvertretenden Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss für die Wahlperiode 01.06.2023 bis 31.05.2028   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   interfraktioneller Antrag