Vorlage - VO/2023/12094  

Betreff: Antwort auf die Frage des AM Dr. Flasbarth betreffend den Bau von Logistikhallen am Skandinavienkai
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Beyer, Jesko
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.05.2023 
81. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

ndliche Anfrage des AM Dr. Flasbarth in der Sitzung des Hauptausschusses vom 12.11.2019 unter TOP 12.2. Es wird gefragt, wie vorhergehender Schriftverkehrhrend des laufenden Haushaltsverfahrens 2019 bezüglich des Baus von Logistikhallen am Skandinavienkai sich zur finalen Liste investiver Maßnahmen im Haushalt 2019 und zur schriftlichen Antwort VO/2019/07881 verhält.

 

 


Begründung

Der Sachverhalt wurde bereits in der schriftlichen Antwort VO/2019/07881 beschrieben. Die Ursprungsfrage nach einem vermeintlichen Stopp des Hallenbaus“ ist inzwischen gegenstandslos, weil die Halle gebaut wurde.

 

Das Verhältnis zwischen der Hansestadt Lübeck (HL) und der Lübecker Hafen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LHG) in Bezug auf die öffentlichen Häfen regelt der Nutzungsvertrag vom 29.04.2008. Grundsätzlich mit historisch gewachsenen Ausnahmen ist die Hansestadt Lübeck Eigentümerin von Grund und Boden, Kaimauern … (in der Terminologie des Nutzungsvertrags „Infrastruktur“), die LHG hingegen Eigentümerin von Gebäuden, Hallen … (Suprastruktur“).

 

Der Ausbau des Skandinavienkais (Forstprodukteterminal) umfasste sowohl Infra- als auch Suprastrukturinvestitionen. Die Logistikhallen am Skandinavienkai sind in dem vorgenannten Sinn Suprastruktur, wurden aber als städtische Investitionen geplant, da dies im Planungszeitraum gesamtstädtisch für besser umsetzbar angesehen wurde (VO/2017/05609).

 

r die von der HL errichtete Logistikhalle 1 wurde eine Investitionsvereinbarung gemäß dem Nutzungsvertrag geschlossen, nach der die LHG die Halle refinanziert.

 

Kommunikation zwischen dem Bürgermeister und der LHG-Geschäftsführung im Oktober 2018 bezog sich darauf, dass die Kommunalaufsichtsbehörde die Kreditaufnahme der HL sehr restriktiv zu handhaben gedachte, obwohl die LHG dem Haushalt die Finanzierungskosten für Hafeninvestitionen vollständig erstattet und obwohl letztlich insgesamt eine Refinanzierung durch die Nutzer:innen des Hafens in Form von Hafenentgelten erfolgt. Es konnte nicht davon ausgegangen werden, dass das im Haushalt angemeldete HL-Investitionsvolumen im Rahmen der zu erwartenden Vorgaben der Kommunalaufsichtsbehörde würde umgesetzt werden können. In der Gesamtbetrachtung HL/LHG war daher die Finanzierung der Halle 2 über die LHG vorzuziehen, worauf die Geschäftsführung sich frühzeitig einstellen sollte.

 

Weil diese Diskussion parallel zum laufenden Haushaltsverfahren ablief und weil es wichtig war, die Investition nicht zu gefährden, wurde die Maßnahme im städtischen Investitionsplan 2019 belassen. Das entsprach den Haushaltsgrundsätzen: „Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist“, § 75 Abs. 1 Gemeindeordnung.

 

Im Haushalt 2020 konnte die Maßnahme entfallen. Die Halle wurde von der LHG errichtet, Anfang 2022 planmäßig in Betrieb genommen und ist gut ausgelastet (s. a. VO/2022/11698 „Masterplan Skandinavienkai“).

 

Einen Stopp des Hallenbaus gab es nicht; zur Diskussion standen lediglich die Finanzierungsalternativen nach Maßgabe dessen, was der im Rahmen eines diskriminierungsfreien Bieterverfahrens geschlossene Nutzungsvertrag zulässt. Die Haushaltsplanung bildete den jeweiligen Planungsstand ab. Aus Verwaltungssicht bestehen diesbezüglich keine Widersprüche.
 


Anlagen

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