Vorlage - VO/2023/11996-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Jens Zimmermann (CDU): Förderprogramm "Sprachkita"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2023/11996
Federführend:4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung Bearbeiter/-in: Schupp, Lisann
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
01.06.2023 
36. Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des AM Jens Zimmermann (CDU): Förderprogramm „Sprachkita“ (VO/2023/11996)
 


Begründung

Frage:

 

Die Bewerbungsfrist für das Förderprogramm „Sprachkita“ endet Ende März.

 

Die Verwaltung möge bitte berichten, ob es für Lübeck schon eine konkrete oder vorläufige Zahl gibt, wie viele Bewerbungen aus Lübeck vorliegen.

 

 

Antwort:

 

Stand 30.03.2023 wurden in Lübeck für 24 Kindertagesstätten Anträge auf Anerkennung als Sprach-Kindertageseinrichtung nach § 16 Abs. 2 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) im Rahmen des Landesprogramm Sprach-Kitas gestellt. Für alle Anträge liegt vom Land eine Bestätigung des vollständigen Antragseingangs vor. Bis 01.07.2023 soll die Prüfung des Landes abgeschlossen sein und bekannt sein, welche Kitas in Lübeck ab 01.08.2023 als Sprach-Kindertageseinrichtungen nach § 36 Abs. 1 S. 2 KiTaG zusätzlich gefördert werden.

 

Es handelt sich um Anträge und keine Bewerbungen. Die Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs wird bei der Auswahl des Landes der Sprach-Kindertageseinrichtungen becksichtigt. Der 31.03.2023 ist dabei keine Ausschlussfrist, Anträge können laufend weiter gestellt werden, werden dann geprüft und die Kindertageseinrichtungen können nach Maßgabe des Landeshaushaltes ebenso als Sprach-Kindertageseinrichtung anerkannt und gefördert werden. Das Datum ist lediglich der Termin, bis zu welchem Datum bei der Prüfung die Anträge als zeitgleich eingegangen bewertet werden.

 

Am 24.03.2023 hat der Landtag eine Gesetzesänderung u. a. des § 16 Abs. 2 KiTaG beschlossen, wonach nun auch kleine Einrichtungen mit weniger als 40 Kindern in der Soll-Belegung der Hauptgruppen antragsberechtigt sind. Das Datum des zeitgleichen Antragseingangs wurde auf den 30.04.2023 verlegt. Die Träger in Lübeck sind darüber informiert, dass bis dahin ggf. noch weitere Anträge eingehen und beim Land als zeitgleich eingegangen in der Prüfung berücksichtigt werden.

 

 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2023/11996   AM Jens Zimmermann (CDU): Förderprogramm "Sprachkita"   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Anfrage
VO/2023/11996-01   Antwort auf die Anfrage des AM Jens Zimmermann (CDU): Förderprogramm "Sprachkita"   4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung   Antwort auf Anfrage öffentlich