- Lastenfahrrad – Begriffsdefinition und Modelle
Lastenräder sind Fahrräder im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO). Daraus ergeben sich Grenzwerte, welche von (Lasten-)Fahrrädern nicht überschritten werden dürfen, um als Fahrrad zu gelten und entsprechend die Fahrradinfrastruktur (Radwege, etc.) nutzen zu können. Zulässig nach StVZO ist
- eine maximale Höhe von 2,50 Meter,
- eine maximale Länge von 4,00 Meter,
- eine maximale Breite von 1,00 Meter (einspurig) oder 2,00 Meter (mehrspurig).
Eine Begrenzung des maximalen Gesamtgewichts gibt es nicht. Lastenräder unterscheiden sich deshalb nicht auf straßenverkehrsrechtlicher Ebene vom „klassischen“ Fahrrad. Vielmehr wird der Begriff Lastenrad für solche Fahrräder verwendet, die durch bestimmte Anbauten dem Transport von Gütern oder Personen dienen. Lastenräder gibt es mit und ohne E-Antrieb. Eine verbindliche Definition für Lastenräder gibt es nicht.
Dem „klassischen“ Fahrrad sehr ähnlich sind einspurige Lastenräder. Diese verfügen ebenfalls über zwei Räder und haben i. d. R. zwischen Lenker und Vorderrad eine Ladevorrichtung oder –fläche. Durch die Einspurigkeit sind diese Lastenräder vergleichsweise schmal, was die Fortbewegung mit ihnen nur wenig einschränkt. Allerdings ist die Ladefläche entsprechend der schmalen Maße beschränkt. Einspurige Lastenräder sind meistens mit einem Zweibeinständer ausgestattet, damit eine ausreichende Standsicherheit gewährleistet werden kann.
Mehrspurige Lastenräder sind dreirädrig. Die Ladefläche befindet sich entweder vor dem Lenker und zwischen zwei Laufrädern oder hinter dem Sattel. Durch die Zweispurigkeit sind diese Lastenräder sehr stand- und kippsicher, müssen beim Abstellen allerdings verstärkt gegen ungewolltes Wegrollen gesichert werden. Die Ladefläche ist großzügig (z. B. eine Box oder eine Kiste) und kann u. a. zum Transport von Kindern genutzt werden. Im Gegensatz zur einspurigen Variante sind mehrspurige Lastenräder weniger wendig beim Fortbewegen.
Ein „prototypisches“ Lastenrad gibt es nicht. Es kommen verschiedenste Bauformen zum Einsatz. Diese Modelle haben unterschiedliche Ausmaße sowie Einsatzzwecke, Vor- und Nachteile. Abbildung 1 stellt gängige Modelle mit ihren Rahmenbedingungen und Maßen dar. Aufgrund der Vielzahl verschiedener Lastenräder werden nicht alle Modelle dargestellt.
Dabei sind die aufgezeigten Modelle sehr vielseitig in ihrer Ausführung. Das beliebte Modell Long John kann für Warentransportnutzungen mit einer Transportbox oder -kiste oder aber für den Personentransport mit mehreren Sitzmöglichkeiten inklusive Anschnallvorrichtung ausgestattet sein. Für eine Vielzahl an Nutzer:innenbedürfnissen sind Ausstattungen der Lastenräder denkbar (vgl. Abbildung 2).
- Ausgangslage und Lastenradmarkt
Ein zentrales Register für die Anzahl an Lastenrädern gibt es nicht. Der Bestand von Lastenrädern wird über eine jährliche Mitgliederbefragung des Zentralverbands der Zweiradindustrie ermittelt. Im Jahr 2021 wurde 167.000 Lastenräder innerhalb Deutschlands verkauft. Allerdings geben diese Zahlen noch keine Auskunft über den tatsächlichen Bestand der Lastenräder, dieser dürften weitaus höher liegen. Die Verkaufszahlen steigen seit Jahren stetig an (vgl. Abb. 3).
Abbildung 3: Lastenradverkäufe in Deutschland nach Jahren und Antriebsart (nach Marktdaten 2022 von ZIV)
- Nutzungsarten/Nutzer:innengruppen
Lastenräder werden von zwei wesentlichen Akteuren bzw. für zwei wesentliche Nutzungsarten gebraucht: Privatverkehre und Wirtschaftsverkehre. Im Wirtschaftsverkehr spricht man auch von „Cargobikes“, womit aber Lastenräder gemeint sind. Beide Verkehrsarten bzw. die jeweiligen Verkehrsteilnehmer:innen weisen Unterschiede in den Ansprüchen an die Nutzung auf. Dementsprechend gibt es auch unterschiedliche Stellschrauben, um die Lastenradnutzung zu fördern. Eine Studie im Auftrag der Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg geht davon aus, dass der Anteil privater zu gewerblicher Nutzung von Lastenrädern in Deutschland 70 % zu 30 % beträgt.[1] Dementsprechend soll der Fokus dieses Berichts auch verstärkt auf den privaten Sektor fallen.
- Allgemeine Rahmenbedingungen der Nutzung
Eins haben beide Gruppen gemein: Nutzung – egal ob wirtschaftlich oder privat – ist in gleichem Maße wie der gesamte Radverkehr von der Beschaffenheit und der Qualität der Radverkehrsinfrastruktur abhängig. Qualitativ hochwertige Radwege sind sowohl für konventionelle Fahrräder als auch Lastenräder Grundlage des sicheren Befahrens. Dabei sind hochwertige Radwege an Hauptverkehrsstraßen genauso nützlich wie sanierte Fahrbahnen in Wohngebieten. Durch die Erhaltungsstrategie der Hansestadt Lübeck und die zugehörigen Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet gewinnen (Lasten)Radfahrende ebenso wie die anderen Verkehrsteilnehmenden.
Für Lastenräder kann die Breite der Radverkehrsanlagen von höherer Bedeutung sein, da diese durch ihre Fahrzeugmaße im Besonderen auf ausreichend dimensionierte Flächen angewiesen sind. Rechnet man bei einem Radfahrenden mit einem Verkehrsraum von 1,0 Meter, sind es bei Nutzung eines Lastenrads mindestens 1,30 Meter. Auch die Flächen- und Breitenanforderungen von Schleppkurven/Wendekreisen ändern sich zum Teil erheblich. Dementsprechend profitieren Lastenräder vor allem von Infrastrukturen, die ausreichende Breiten zur Verfügung stellen, wie Radschnellwege. Die Radverkehrsinfrastruktur vor Ort kann entweder Hemmnis oder Katalysator der Lastenradnutzung sein.
4.1. Fokus: Wirtschaftsverkehr
Wirtschaftsverkehre bieten ein großes Potential für die Verlagerung auf Lastenräder. Rund 30 % Verlagerungseffekt von Paketsendungen vom Kfz auf Lastenräder werden alleine im Güterverkehr in europäischen Städten vermutet. Das Lastenrad erlebt einen Aufschwung im Wirtschaftsverkehr, wird aber auch heute schon zahlreich genutzt. Oftmals, ohne dass es die Bevölkerung aktiv wahrnimmt. Pizzalieferdienste, Kurierdienste und Postdienstleistende sind täglich mit dem Lastenrad unterwegs. Die Vorteile sind vielfältig: Vermeidung von Parksuchverkehr, Vermeidung von Kosten durch Parkraumbewirtschaftung und die Erreichbarkeit der Ziele, da durch das Lastenrad eine „echte“ Tür-zu-Tür-Verbindung möglich ist. Auch in für Kfz gesperrten Bereichen kann mit dem Lastenrad direkt an die Haustür gefahren oder geschoben werden. Die Lübecker Altstadt ist darüber hinaus besonders attraktiv für die Lastenradnutzung, da viele Restriktionen des Kfz-Verkehrs nicht für Fahrräder gelten. Zum Beispiel sind große Teile der Kfz-Einbahnstraßen für den Zweirichtungsradverkehr freigegeben.
Wirtschaftsverkehre per Lastenrad profitieren (neben der oben genannten hochwertigen Infrastruktur im Allgemeinen) insbesondere durch spezielle Maßnahmen, die sich auf Liefervorgänge beziehen. Darunter fällt zum Beispiel die Ausweisung von entsprechenden Ladezonen. Durch die Novelle der StVO und Einführung des Sinnbilds „Lastenfahrrad“ ist es möglich, Ladezonen ausschließlich für Lastenräder einzurichten und zu reservieren. Somit wird das Abstellverhalten kontrolliert und gleichzeitig ein Anreiz gesetzt, um Lastenräder einem Kfz vorzuziehen. Öffentliche Abstellanlagen für Lastenräder können ebenfalls für Be- und Entladevorgänge genutzt werden.
Um Lastenräder im Wirtschaftsverkehr zu erproben und auch zu etablieren, bietet sich die Umsetzung sogenannter Mikro-Depots an. Diese sind Umschlagplätze für Paketsendungen, die per schwerem Nutzfahrzeug gebracht und dann auf Lastenräder umgeschlagen werden. Die Lieferung auf der „letzten Meile“ findet emissionslos statt. Die Mikro-Depots können bei Bedarf mehrmals täglich von den Lastenrädern angesteuert werden. Die Hansestadt Lübeck befindet sich aktuell in der Umsetzung eines solchen Depots (VO/2023/11770). Mit Fördermitteln der Bundesfördermittelrichtlinie „Städtische Logistik“ wird das Projekt in Kooperation mit Unternehmen der Paket-, Kurier- und Expressdienstleistungen erprobt. Bei Erfolg sind langfristig weitere Standorte für Mikro-Depots im Stadtgebiet angedacht.
4.2. Fokus: Privatverkehr
Lastenräder haben in den letzten Jahren in Deutschland verstärkt an Beliebtheit gewonnen und sind für viele ein attraktives Verkehrsmittel geworden. Nicht zuletzt haben verschiedene Förderprogramme und Subventionen die Anschaffung von Lastenrädern in privaten Haushalten katalysiert. Mittlerweile gehören Lastenräder in weiten Teilen der Hansestadt zum Straßenbild dazu. Sie verbinden verschiedene Vorteile miteinander, wobei positive ökologische, ökonomische und gesundheitliche Vorteile im selben Maße wie bei konventionellen Fahrrädern im Vordergrund stehen. Hinzu kommt jedoch die Transportmöglichkeit, die ein konventionelles Fahrrad nicht bieten kann. Genau wie der Wirtschaftsverkehr profitiert der Privatverkehr auch von für den Zweirichtungsradverkehr freigegebenen Straßen und anderen Bevorrechtigungen.
Privater Lastenradverkehr findet für alltägliche Wege der Nutzer:innen statt: Alltagswege wie zur Arbeit fahren, die Kinder in den Kindergarten bringen, Besorgungen und Erledigungen, aber auch der Transport des Wocheneinkaufs. Bei der Arbeitsstätte oder am Wohnort wird das Lastenrad über lange Zeit geparkt, bei Erledigungen wird mit dem Lastenrad nur gehalten bzw. Kurzzeit geparkt. Das Lastenrad im privaten Kontext steht entsprechend erheblich länger ungenutzt als jenes im Wirtschaftsverkehr. Der Privatverkehr profitiert also über die oben genannten Rahmenbedingungen hinaus in besonderem Maße von qualitativ hochwertigen, bedarfsgerechten Abstellanlagen.
Bestehende Radabstellanlagen sind i. d. R. nicht geeignet, um Lastenrädern einen sicheren Stand zu gewährleisten, oder es am Rahmen abzuschließen. Das ist ihren erhöhten Flächenbedarf und Lagerflächen geschuldet. Da Lastenräder kostenintensiv in der Beschaffung sind, ist ein sicherer Abstellort eine wesentliche Anforderung.
Die bestehenden Lastenradabstellanlagen in der Innenstadt werden vor allem für Kurzzeitparkvorgänge genutzt. Danach fahren die Nutzer:innen mit ihren Lastenrädern i. d. R. wieder zum eigenen Wohnstandort. Hier ergibt sich für hoch verdichtete Wohngebiete eine erhebliche Problemlage. Es sind oft keine Flächen zum Abstellen verfügbar, oder die nutzbaren Flächen (z. B. Kellerräume) sind nicht barrierefrei zu erreichen. Es ist oft nicht möglich, ein Lastenrad mit seinen Maßen und Gewicht über eine enge und steile Treppe in private Kellerräume zu führen. Ein weiteres Problem besteht darin, dass für Langzeitparkvorgänge der Witterungsschutz eine Rolle spielt. Das Abstellen eines Lastenrads über längere Zeiten macht es nötig, die Ladeflächen, Ladeboxen und –kisten vor Witterung zu schützen. Ohne Schutz sind diese nicht gegen Regenwasser, Laub, aber auch Abfall und/oder Vandalismus gesichert. Angebote, den privaten Pkw wohnortnah im öffentlichen Raum abstellen zu können, sollten daher ebenso für (Lasten-)Räder bestehen. Vor allem langfristig und im Zusammenhang mit der Marktdynamik von Lastenradverkäufen werden solche Angebote notwendig.
Das SINUS-Institut führt seit 2009 regelmäßig den sogenannten „Fahrrad-Monitor“ im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums durch. Die Studienreihe erhebt alle zwei Jahre repräsentativ das subjektive Stimmungsbild der Radfahrenden in Deutschland. Der Fahrrad-Monitor für das Jahr 2021 zeigt, dass 34 % der Befragten wegen fehlender Abstellmöglichkeiten kein Interesse an der Anschaffung eines Lastenrads haben. Das allgemeine Lastenradpotential wird in der Studie für Großstädte (>100.000 Einwohner:innen) mit 14 % angegeben – das entspricht mehr als 30.000 Lübecker:innen.
- Handlungsfelder und Maßnahmen
Über allen genannten Vorschlägen steht die Radverkehrsförderung im Allgemeinen. Von jeder Maßnahme, welche dem Radverkehr als Ganzes zu Gute kommt, profitiert auch der Lastenradverkehr. Ziel für Rad- und Lastenradverkehr sollte sein, eine qualitativ hochwertige, an die Breiten der Räder und des Verkehrsaufkommens angepasste Infrastruktur herzustellen. Darüber hinaus gibt es Maßnahmen, die direkt oder indirekt auf Lastenradverkehrsförderung zielen. Eine umfassende Übersicht möglicher Maßnahmen sowie deren Erläuterung sind dem Anhang in Anlage 1 zu entnehmen. Die Vorschläge wurden grob nach Zielgruppe (Wirtschaftsverkehr, privater Verkehr), finanziellem und zeitlichem Aufwand sowie ihrem Nutzen zur Förderung des Lastenradverkehrs kategorisiert. Sofern die Verwaltung in einem Aufgabenfeld bereits tätig wurde oder wird, ist dies kurz in den Steckbriefen vermerkt. Die Vorschläge sind nicht abschließend und bieten eine erste Übersicht möglicher Handlungsfelder.
Die Verwaltung wird bereits im Bereich Lastenradförderung tätig oder plant mittel- und langfristig die Umsetzung verschiedener Maßnahmen/Handlungsfelder. Diese sind auf den nachfolgenden Seiten zusammengefasst.
5.1. Laufende Maßnahmen zur Lastenradförderung
Die Hansestadt Lübeck ist bereits mit Maßnahmen aktiv, die direkt und/oder indirekt auf eine Lastenradförderung wirken. Die zentralsten Maßnahmen sind in untenstehender Tabelle zusammengefasst (siehe Tabelle 1). Viele der Projekte sind ebenfalls in den Masterplan Klimaschutz aufgenommen (VO/2023/11957). Die zugehörigen Nummern der Projekte im Masterplan Klimaschutz sind den Handlungsfeldern und Maßnahmen der Anlage 1 zu entnehmen.
Tabelle 1: Laufende Maßnahmen der Hansestadt Lübeck zur Lastenradförderung
Maßnahme | Erläuterung |
Mikro-Depot | Die Hansestadt Lübeck setzt aktuell ein Mikro-Depot um. Am Standort Falkenstraße 35 entsteht als Pilotprojekt und mit Mitteln aus dem Fördermittelprogramm „Städtische Logistik“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ein Mikro-Depot mit verschiedenen Kurier-, Express- und Paketdienstleistenden. Pakete und andere Sendungen werden auf der „letzten Meile“ emissionsfrei mit Lastenrädern zugestellt. So kann Radlogistik erprobt und etabliert werden. Die teilnehmenden Unternehmen können im direkten Austausch mit der Hansestadt Lübeck Verbesserungswünsche und Anregungen (z. B. Ladezonenstandorte) geben. |
Fahrradverleihsystem | Die Hansestadt Lübeck hat 2021 ein Grobkonzept für ein Fahrradverleihsystem vorgelegt. Allerdings waren dort Lastenräder (noch) nicht ausdrücklich berücksichtigt. Durch Antrag des Bauausschusses wird das Grobkonzept in eine Detailplanung überführt. Daraus ergeben sich ggf. konkretere Aussagen zur Einbeziehung und Nutzen von Lastenrädern in Verleihsystemen. Durch ein Angebot an Leih-Lastenrädern können Interessierte an das Verkehrsmittel herangeführt werden. |
Verkehrsentwicklungsplan, Radverkehrskonzept und Stellplatzsatzung | Aktuell wird der Verkehrsentwicklungsplan sowie das Radverkehrskonzept neu erarbeitet. Außerdem werden in der Erarbeitung der Stellplatzsatzung Lastenräder berücksichtigt und spezielle Anforderungen für Abstellanlagen festgesetzt. Die Konzepte geben grundsätzliche Rahmenbedingungen vor, damit die zukünftige und langfristige Berücksichtigung dieses Fahrradtyps gesichert ist. Sie legen den Grundstein für eine bedarfsgerechte Infrastruktur, insbesondere beim Abstellen. |
Ladeinfrastruktur | Lastenräder sind i. d. R. mit einem Akku ausgestattet. Zum Laden des Akkus können die Schränke (mit mehreren „Ladefächern“) in Bike & Ride-Anlagen (Travemünde Skandinavienkai und Travemünde Hafen) genutzt werden. Die Verknüpfung von Rad und Bahn ermöglicht es insbesondere Pendler:innen (aber auch Tourist:innen), sich intermodal zu bewegen. |
Abstellanlagen (Kurzzeitparken) | Auf der Altstadtinsel wurden bereits mehrere Abstellanlagen für Lastenräder errichtet. Dabei handelt es sich um Abstellbügel, die speziell an den Maßen eines Lastenfahrrads ausgerichtet sind. Damit können Lastenräder in der Innenstadt sicher abgestellt und angeschlossen werden. Darüber hinaus werden auch in anderen Stadtteilen Abstellanlagen geschaffen. Im Zuge der Einrichtung einer sogenannten Fahrradzone in der Jürgen-Wullenwever-Straße werden mehrere Lastenradbügel vor der Mütterschule errichtet. |
Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof | Auch außerhalb der Altstadtinsel wird die Notwendigkeit zum sicheren Abstellen von Lastenrädern gesehen. Das Fahrradparkdeck am Lübecker Hauptbahnhof schafft sichere und hochwertige Abstellanlagen, auch für Lastenräder. Damit wirkt auch diese Maßnahme auf die Förderung von Lastenradnutzung (insbesondere in Verknüpfung mit dem ÖPNV und SPNV) sowie intermodaler Mobilität. |
5.2. Geplante/empfohlene Maßnahmen zur Lastenradförderung
Es gibt weitere Maßnahmen, die mittel- und langfristig angedacht sind oder empfohlen werden. Es ist anzunehmen, dass durch bereits bestehende oder in Bearbeitung befindliche Anträge der Politik zum Themenbereich Radverkehr der Lastenradverkehr ebenfalls profitiert.
Tabelle 2: Geplante/empfohlene Maßnahmen
Maßnahme | Erläuterung |
Abstellanlagen für Langzeitparken | Sichere Abstellanlagen sind mitunter die wichtigste Stellschraube zur Lastenradförderung. Mit Fokus auf geeignete Quartiere (verdichtet, gründerzeitlich, keine privaten Abstellmöglichkeiten und hohes Potential bei Bewohner:innen) soll ein Pilotprojekt für sichere Abstellanlagen umgesetzt werden. Beispielsweise im Quartier Falkenwiese soll auf der Fläche eines Kfz-Stellplatzes ein Modul/Lastenradgarage für das sichere Abstellen realisiert werden. Erste Gespräche mit potentiellen Hersteller:innen wurden geführt, um den Markt und seine Möglichkeiten zu erkunden. Die weitere Konzeption des Pilotprojektes befindet sich noch in der frühsten Anfangsphase. Ggf. ist die direkte Einbindung der Bewohner:innen/potentiellen Nutzer:innen im Quartier sinnvoll, um die Evaluation eines solchen Projekts zu garantieren. Die Gremien werden im weiteren Prozess stetig informiert. |
Abstellanlagen für Kurzzeitparken | Die bereits bestehenden Abstellanlagen in der Innenstadt sollen sukzessive erweitert werden. Diesbezüglich wurde bereits der Runde Tisch Radverkehr einbezogen. Die Verwaltung nimmt prinzipiell Vorschläge entgegen, um diese zu prüfen. Auch abseits der Innenstadt sollen Abstellanlagen dort errichtet werden, wo Bedarf besteht, bspw. an Einzelhandelsstandorten, an Umsteigeknoten des ÖPNV oder in der direkten Nähe von sozialen Einrichtungen. |
Radinfrastruktur anpassen | Grundlegend für die Nutzung von Lastenrädern ist die entsprechend dimensionierte Infrastruktur. Das betrifft nicht nur Abstellanlagen sondern auch das Radverkehrsnetz. Ein Lastenrad benötigt aufgrund seiner Maße eine qualitativ hochwertige Infrastruktur. Breite von Radwegen (-streifen etc.) und Aufstellflächen müssen das sichere Begegnen von zwei Lastenrädern zulassen. Auch Kreuzungssituationen müssen vor dem Hintergrund der Lastenradnutzung bewertet werden, da diese im Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern einen deutlich erhöhten Flächenanspruch beim Wenden aufweisen. Ein durchschnittliches Fahrrad hat einen Wendekreis von ungefähr 3,90 m, ein Lastenrad kann über 6,00 m benötigen. Die Umsetzung eines Radschnellwegs, von Fahrradstraßen oder die Sanierung bestehender Radwege kommt Lastenradnutzenden zugute. |
Ladeinfrastruktur | Im Januar 2023 hat die Bürgerschaft den Änderungsantrag „Kombi-Ladestationen für E-Autos und E-Räder/Pedelecs“ (VO/2022/11242-01) beschlossen. Der Antrag bezieht sich im Wortlaut zwar nicht direkt auf Lastenräder, aber da diese i. d. R. ebenfalls einen Elektroantrieb haben, sind diese ebenfalls für Ladestationen geeignet. Die Prüfung der Verwaltung wird sich deshalb auch zwangsläufig mit Lastenrädern auseinandersetzen. |
- Lastenradförderung im Gesamtkontext
Die aufgeführten Inhalte sind eine Auswahl an Handlungsmöglichkeiten, welche positiv auf die Lastenradnutzung wirken. Sie sind sogenannte „Pull“-Faktoren. Das heißt, es wird ein entsprechendes (neues) Angebot geschaffen, welches Personen zur Nutzung eines Lastenrads bewegt. Diese Faktoren „ziehen“ interessierte Nutzer:innen an. Gleichzeitig ist es möglich, mit Hilfe sogenannter „Push“-Faktoren ebenfalls in Richtung Lastenradverkehr zu wirken. Diese „stoßen“ Personen von der Nutzung des eigenen Pkw hin zur Nutzung eines Lastenrads. Gängige „Push“-Faktoren sind bspw. die Bewirtschaftung von Parkflächen oder Fahrverbote für definierten Zonen. Idealerweise sollte man beim Versuch der Lastenradförderung beide Dimensionen – „Pull“ und „Push“ – berücksichtigen.