- Wie viele Suchtpräventionsveranstaltungen haben seit 2016 an den Lübecker Schulen stattgefunden?
Mit dem Präventionsgesetz von 2015 haben Krankenkassen zahlreiche Präventionspro-gramme entwickelt. Gemäß der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V setzen sich die Krankenkassen die nachhaltige Verankerung von Gesundheitsförderung in Lebenswelten und die Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zum Ziel, weshalb sich die Schule besonderes eignet. Ziel der Gesundheitsförderung der Krankenkassen in Schulen ist die Befähigung der Schüler:innen, ihr „physisches, psychisches und soziales Potenzial auszuschöpfen – dies schließt die Stärkung von Resilienz ein – und ihre Selbstachtung zu fördern (Empowerment)“ (vgl. Leitfaden Prävention GKV-Spitzenverband, Berlin 2022).
In der AG Soziales Lernen in Verantwortung des Schulamtes, des Bereichs Jugendarbeit - Kinder- und Jugendschutz und des Bereich Schule und Sport - Schulsozialarbeit, wird seit 2016 mit verschiedenen Fachexpert:innen das Soziale Lernen in Schule unter den Gesichtspunkten Erziehung, Bildung und Gesundheit systematisch befördert.
Soziales Lernen ermöglicht den Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Umgang mit sich selbst und mit anderen, die als Ich-Kompetenz und Sozialkompetenz wirksam werden. Soziales Lernen bildet Resilienzfaktoren und wirkt somit präventiv gegen Suchtgefährdung.
Der Fokus der Lübecker Suchtprävention in Schulen richtet sich auf Programme zur Stärkung des Sozialen Lernens. Unter www.luebeck.de/soziales-lernen finden sich praktische Schritte zur Erstellung eines Sozialcurriculums an Schulen sowie eine Übersicht qualitativ empfohlener Programme zum Sozialen Lernen.
Die Datenbank Soziales Lernen ermöglicht eine Auswahl nach Themenfeldern und Alter.
Die Anzahl der durchgeführten Projekte mit Finanzierung durch die Hansestadt Lübeck zum Sozialen Lernen konnte seit 2016 erheblich gesteigert werden. Von ca. 70 Projekten mit ca. 7.000 Schüler:innen im Jahr 2016 auf 118 Projekte im Jahr 2022 mit 8.200 teilnehmenden Schüler:innen an fast allen Lübecker Schulen. Hinzu kommen die für die Schulen kostenfreien Programme der Krankenkassen sowie stiftungsfinanzierte Projekte, u.a. werden durch die Haukohlstiftung im Rahmen des Sozialcurriculums ca. 30 Projekte jährlich unterstützt. Weiterhin findet durch die Polizeipräventionsstelle Lübeck Alkohol-, Medikamenten- und Cannabisprävention in Schulklassen sowie bei Elternabenden statt.
- Wie viele Schulen haben bei der Stadt/beim Land Förderung für Suchtpräventionsveranstaltungen beantragt?
Nahezu alle Lübecker Schulen führen Programme des sozialen Lernens durch. Bei der Hansestadt Lübeck sind im Jahr 2022 132 Anträge von 38 Schulen eingegangen. Hinzu kommen Programme der Krankenkassen sowie stiftungsfinanzierte Angebote.
Über Landesanträge der Schulen liegen dem Bereich Schule und Sport und dem Schulamt in der Hansestadt Lübeck keine Daten vor.
- Welche Vereine/Verbände bieten Suchtprävention an?
Die Suchtberatung in der Hansestadt Lübeck ist dem Gesundheitsamt, Abteilung Sozialpsychiatrischer Dienst, im Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales zugeordnet.
https://www.luebeck.de/de/buergerservice/leistungen/index.html?lid=8969395&zufi=1&bereich=0
Im Kinder- und Jugendkompass sowie im psychosozialen Wegweiser sind die Angebote und Institutionen aufgelistet, die Suchtprävention anbieten:
Kinder und Jugendliche: https://www.kiju-kompass.de/?s=sucht
Erwachsene: https://www.psychosozialer-wegweiser-luebeck.de/?s=sucht
Im Fachbereich 4 Kultur und Bildung liegt die Zuständigkeit für Suchtprävention beim Bereich Jugendarbeit, Kinder- und Jugendschutz mit der Anbindung an den Jugendhilfeausschuss:
https://www.luebeck.de/de/stadtleben/familie-und-bildung/jugendliche-und-junge-erwachsene/kinder-und-jugendschutz/sozial-emotionales-lernen-sucht-gewaltpraevention.htm
- Ist eine erhöhte Aufklärungsarbeit/Ausarbeitung an der Suchtpräventionsarbeit geplant, falls eine Legalisierung von Cannabis erfolgt?
Aktuell sind die Schulen gemäß § 4 Bildungs- und Erziehungsziele im Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein dazu verpflichtet, Präventions- und Interventionskonzepte auszuarbeiten.
Hierzu findet im Sommer diesen Jahres unter Beteiligung der Lübecker Schulsozialarbeit eine Veranstaltung des IQSH für die Lübecker Schulen durch das Schulamt in der Hansestadt Lübeck statt.
In diesem Rahmen wird zu prüfen sein, inwieweit eine zusätzliche Aufklärungsarbeit erforderlich sein wird.