Vorlage - VO/2023/11981  

Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk VI (St. Gertrud 1)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.300 - Recht Bearbeiter/-in: Heß, Sophie-Dorothee
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.03.2023 
78. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.03.2023 
39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 

Herr Axel Schiller, Feenwiese 7 in 23562 Lübeck, wird für fünf Jahre als Schiedsmann

r den Bezirk VI (St. Gertrud 1) gewählt.

 

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

Keine Betroffenheit

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

Schiedsordnung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


Aus akuten gesundheitlichen Gründen der den Bezirk St. Getrud 1 betreuenden Schiedsfrau Elke Schwen wird die Neuwahl einer Schiedsperson notwendig.

 

Aus den auf eine Stellenanzeige enthaltenen Bewerbungen ist Herr Axel Schiller ausgewählt worden. Herr Axel Schiller hat an Auswahlgesprächen mit Vertrer:innen des Vorstandes der Bezirksvereinigung Lübeck im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie des Bereichs Recht teilgenommen.

 

Die Gespräche dienten dazu, die Bewerber:innen persönlich kennen zu lernen, ihre Beweggründe für die Bewerbung zu hinterfragen und ihre Fähigkeiten bzgl. der zu besetzenden Position einzuschätzen.

 

Als Ergebnis hat sich herausgestellt, dass Herr Axel Schiller aufgrund seiner beruflichen Laufbahn und Erfahrung dafür geeignet ist, das Schiedsamt r den Bezirk St. Gertud 1 auszuüben. Er verfügt über die benötigten persönlichen Eigenschaften und erfüllt die formalen Kriterien gemäß §2 der Schiedsordnung.

 


Anlagen