Vorlage - VO/2023/11919  

Betreff: AT zu AM Pluschkell: ÄA zur VO72022/11453- Schottergärten
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Odendahl, Sandra
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
20.02.2023 
81. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Der Beschluss des Bauauschusses am 19.12.2022 unter Top 4.2- VO/ 2022/11453 Schottergärten wird wie folgt geändert:

Die Verwaltung wird gebeten, dem Bauausschuss bis Ende März 2023 zu berichten, ob und wie sie ihren Aufgaben bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen laut § 8 LBO (Aufgaben nach Weisung) im Bereich der Hansestadt Lübeck nachkommen will.

 

In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten,

  1.  sukzessive Grundstücke zu erfassen, deren Gestaltung durch Schottergärten oder umfangreiche Pflasterung nicht den Bestimmungen der LBO und dem BauGB entspricht und somit auch den klimapolitischen Zielsetzungen der Hansestadt Lübeck zuwiderläuft.
  2. die Eigentümer:innen von Vorgärten, deren Gestaltung nicht den Bestimmungen des § 8 LBO entspricht, schriftlich über die Rechtslage und Möglichkeiten einer ökologischen günstigen Umgestaltung ihrer Vorgärten zu informieren.
  3. bei der positiven Beantwortung von Bauvoranfragen und Bauanträgen schriftlich über die Rechtslage gemäß § 8 LBO und die Möglichkeiten einer ökologisch günstigen Gestaltung von Vorgärten zu informieren.
  4. in Fällen fortgesetzter Nichtbeachtung von § 8 LBO ggf. ein bauordnungsrechtliches Verfahren einzuleiten.

 

 

 

 

 


 


Begründung

In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde der Top 4.1- Hinweis des Rechtsamts zum Beschluss des Bauausschusses in Sachen Schottergärten nicht mehr behandelt. Das Rechtsamt hatte darauf hingewiesen, dass es sich hinsichtlich der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der LBO um eine Aufgabe nach Weisung handele, über welche die Lübecker Bürgerschaft nicht beschließen könne, aber diesbezüglich sehr wohl Empfehlungen an die Verwaltung geben könne.

 

Unser Anliegen ist es, dass die Verwaltung zunächst einmal berichten möge, wie sie die Einhaltung der Bestimmungen des § 8 LBO überwachen und durchsetzen will. Erst danach wollen wir ggf. die Verwaltung mit konkreten Maßnahmen beauftragen. Eine solche Beauftragung ist laut Rechtsamt aber nicht möglich, allenfalls eine Empfehlung („ die Verwaltung wird gebeten…“). Dementsprechend haben wir für den Beschluss des Bauausschusses vom 19.12.2022 vorstehenden Änderungsantrag formuliert.
 


Anlagen