Vorlage - VO/2023/11887  

Betreff: CDU: Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.02.2023 
38. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
30.03.2023 
39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt für die geplanten Sanierungen, Umbauten und Ausbauten der Geh- und Radwege, die weitere Ausarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes und die Aufstellung der städtischen Haushalte folgendes zu beachten:

 

  1. Das Geh- und Radwegenetz wird weiter ausgebaut. Für die Sanierung und den Ausbau von Geh- und Radwegen werden im Haushalt 2024 mindestens 17,6 Mio. € bereitgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 steigt diese Summe um jährlich mindestens 1,0 Mio. €. Wo möglich und sinnvoll, werden Radwege abseits der Hauptverkehrsstraßen geschaffen.

 

  1. Vor jeder Instandsetzung von Geh- / Radwegen oder Fahrbahnen wird die Flächenverteilung des Straßenraums überprüft. Der Ausbau von Rad- und Gehwegen erfolgt nach Möglichkeit gemäß ERA- bzw. EFA-Standard. Um bei baulichen Maßnahmen mehr Flächen für Geh- / Radwege und Abstellflächen für Fahrräder zur Verfügung zu haben, können bei Bedarf die öffentlichen Stellplätze für den ruhenden Kfz-Verkehr reduziert und an anderer Stelle neu geschaffen werden.

 

  1. In der Regel sollen alle Radverkehrsanlagen ganzjährig zwischen 7.00 und 22.00 Uhr sicher befahrbar sein. Dazu zählen insbesondere die Reinigung und der Winterdienst sowie das verstärkte Kontrollieren von Falschparkenden auf Geh- / Radwegen, sowie der Freihaltung der Gehwege von Schnee und Eis.

 

  1. In einer App / auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck ist zur Meldung von Mängeln ein gesonderter Teil für Geh- / Radwege vorzusehen (geographisch auf einer Karte sichtbar dargestellt). Die Beseitigung der Mängel sollte transparent für die Meldenden erfolgen.

 

  1. Jährlich sollen mindestens drei durch Ampeln geregelte / zu regelnde Kreuzungen so umgebaut werden, dass die Sichtbeziehung zwischen Kfz- und Fuß- / Radverkehr verbessert wird. Dies kann z.B. durch vorgezogene Haltelinien für Fahrräder, durch für den Radverkehr vorgezogene Ampelphasen oder separate Radwegeführungen   im Kreuzungsbereich erzielt werden.

 

 

  1. Bei Neubau, Umbau oder grundhafter Sanierung von Rad- / Gehwegen werden Rad- / Gehwege an den Ein- / Ausfahrten von Grundstücken und Seitenstraßen in der Regel ohne Höhenveränderung weitergeführt.

 

  1. Für die Einrichtung von Baustellen im Straßenraum ist ein Leitfaden zu erarbeiten. Die Hansestadt Lübeck wird diesen Leitfaden bei eigenen Baumaßnahmen einhalten und bei Baumaßnahmen Dritter die korrekte Einrichtung von Baustellen überwachen.

 

  1. Im gesamten Stadtgebiet werden jährlich mindestens 500 zusätzliche öffentliche Fahrradstellplätze unter Berücksichtigung von Lastenrädern eingerichtet. Der Bau des Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof und die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an den Bahnhaltepunkten ist in Abstimmung mit der Deutschen Bahn weiter konsequent voranzutreiben. Fahrradstellplätze sind auch in Wohngebieten mit Geschosswohnungsbau einzurichten.

 

  1. Bis Ende 2024 werden die Zweirichtungsradwege eine gut sichtbare Kennzeichnung erhalten (z.B. Piktogramme). Die Planung neuer Zweirichtungsradwege erfolgt nur, wenn der ERA-Standard erfüllt werden kann.

 

  1. Regelmäßig soll für das gegenseitige Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden und das richtige Verhalten im Straßenverkehr geworben werden. Weiterhin werden zielgerichtet und effizient alle Verkehrsteilnehmenden über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen informiert. Unter anderem liegt auch ein Fokus der allgemeinen Aufklärung an Schulen sowohl für den Rad-, Fuß- und Autoverkehr.

 

Einmal jährlich wird die Lübecker Bürgerschaft über alle nach dieser Vereinbarung durchgeführten Maßnahmen des abgelaufenen Jahres und über die für das kommende Jahr geplanten Maßnahmen berichten. Dieser Bericht ist außerdem auf der Homepage der Hansestadt Lübeck zu veröffentlichen.

 

Dem Bauausschuss und seinem beratenden Gremium, dem Runden Tisch Radverkehr, ist regelmäßig über den Stand der Planungen zu berichten, Maßnahmen sind vor der Ausführung / Beauftragung vorzustellen.


 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung

Erfolgt mündlich.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2023/11887   CDU: Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag der CDU-Fraktion
VO/2023/11887-01   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: ÄA zu VO/2023/11887 CDU:Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
2023/11887-01-01   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & SPD: AT zu VO/2023/11887-01 ÄA zu VO/2023/11887 CDU: Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   interfraktioneller Antrag
3/11887-01-01-01   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & SPD: AT zu VO/2023/11887-01-01 ÄA zu VO/2023/11887 CDU: Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   interfraktioneller Antrag
VO/2023/11887-02   SPD BM Pluschkell, BM Lengen : ÄA zu Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   Antrag der SPD-Fraktion