Vorlage - VO/2021/09743-01  

Betreff: Beantwortung der Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Unterstützung politischer Jugendarbeit
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2021/09743
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
15.10.2024 
21. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Satzung VPJ
Anlage 2 - Beantwortung Frage 2 und 3
Anlage 3 - Mittelverteilung ab 2016

Beschlussvorschlag

Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Unterstützung politischer Jugendarbeit aus dem Hauptausschuss am 23.02.2021
 


Begründung

 

  1. Welche Rechtsnatur hat der Verband politischer Jugend (VPJ) Lübeck?

 

Laut anliegender Satzung (Anlage 1) besteht der „Verband Politischer Jugend“ aus Lübecker politischen Jugendorganisationen, die die Bundesrepublik Deutschland als demokratischen und sozialen Rechtsstaat festigen und weiterentwickeln wollen. Der VPJ soll die gemeinsamen Belange der ihm angeschlossenen Mitgliedsorganisationen vertreten.

 

 

  1. Wie haben sich die Zuwendungen an den Verband von 2015 bis 2020 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

 

siehe Anlage 2

 

 

  1. Welche Jugendorganisationen haben in welcher Höhe von den Mitteln profitiert (bitte nach Jahren und Jugendorganisation aufschlüsseln)?

 

siehe Anlage 2

 

 

  1. Welche Kriterien gelten für die Verteilung unter den Jugendorganisationen?

 

Am 30.11.2015 hat es einen Termin zwischen den Jusos, der Jungen Union, den Jungen Liberalen, den Jungen Grünen und dem Bereich Jugendarbeit gegeben. Es wurden verschiedene Möglichkeiten eines Verteilerschlüssels für die Gesamtfördersumme diskutiert. Von den Jugendorganisationen wurde vorgeschlagen, einen Schlüssel auf der Grundlage der durchschnittlichen Verteilung der letzten Jahre festzulegen. Der Bereich Jugendarbeit hat hierzu eine Berechnung vorgenommen (siehe Anlage 3).

 

 

  1. In welchem Verfahren können geänderte Umstände (etwa Mitgliederentwicklung, Bedeutung der Parteien bei Wahlen) in die Verteilungsentscheidungen einfließen?


Die politischen Jugendorganisationen innerhalb des VPJ einigen sich gemeinsam mit dem Bereich Jugendarbeit auf die Höhe der Mittelverteilung. Der Beitritt zum Verband ist unter Punkt 7 beschrieben.

 

 

  1. Wenn eine Verständigung unter den Organisationen Grundlage der Verteilung ist: Wann hat eine solche Verständigung zuletzt stattgefunden? Bis wann sollen die dort getroffenen Entscheidungen fortwirken?


siehe Frage 4: Am 30.11.2015 hat solch eine Verständigung mit den politischen Jugendorganisationen stattgefunden. In den letzten Jahren war eine Neuverteilung der Mittel nicht notwendig, da die Ausgaben im Großen und Ganzen den Zuwendungen entsprachen. Größere Abweichungen haben sich bisher nicht ergeben.

 

 

  1. Ist sichergestellt, dass auch andere politische Jugendorganisationen die Mittel in Anspruch nehmen können, etwa durch Beitritt zum Verband?

 

Mittel können grundsätzlich nur an Jugendorganisationen ausgezahlt werden, die dem Verband politischer Jugend angehören. Gemäß der Satzung des Verbandes Politischer Jugend (Anlage 1) können politische Jugendorganisationen die Mitgliedschaft erwerben, die

  1. die freiheitliche, demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bejahen;
  2. die einzige und offiziell anerkannte Jugendorganisation einer Partei sind, die in der Lübecker Bürgerschaft als eigenständige Fraktion vertreten ist;
  3. die Satzung des VPJ anerkennen

und haben dann Anspruch auf Aufnahme in den Verband.

 

 

  1. Ist sichergestellt, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht für Wahlkampfzwecke eingesetzt werden? Wenn ja: Wie?

 

Über die Ausgaben müssen die politischen Jugendorganisationen einen Verwendungsnachweis im Bereich Jugendarbeit einreichen. Dieser besteht aus einer zahlenmäßigen Übersicht und den entsprechenden Belegen. Daraus ist ersichtlich für welche Zwecke die Mittel eingesetzt werden.


 


Anlagen

Anlage 1 Satzung VPJ

Anlage 2 Beantwortung Frage 2 und 3

Anlage 3 Mittelverteilung ab 2016


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Satzung VPJ (149 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Beantwortung Frage 2 und 3 (19 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Mittelverteilung ab 2016 (27 KB)    
Stammbaum:
VO/2021/09743   Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Unterstützung politischer Jugendarbeit   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2021/09743-01   Beantwortung der Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Unterstützung politischer Jugendarbeit   4.513 - Jugendarbeit   Antwort auf Anfrage öffentlich