Vorlage - VO/2023/11812-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage von BM Wolfgang Neskowic gemäß § 16 Geschäftsordnung zum Altenpflegeheim Heiligen-Geist-Hospital
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeBezüglich:
VO/2023/11812
Federführend:2.020 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kuschmierz, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
23.02.2023 
38. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage BM Wolfgang Neskowic gemäß § 16 GeschO der Bürgerschaft:

Altenpflegeheim Heiligen-Geist-Hospital

 

Es wird um eine schriftliche Beantwortung der Anfrage gebeten (§ 16 Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung der Lübecker Bürgerschaft).


 


Begründung

1. Gibt es - für den Fall einer Schließung des Heilig-Geist-Altenheims - bereits Überlegungen für eine Nachnutzung?

Aktuell wird seitens der Stiftungsverwaltung geprüft, welche Nachnutzungen rechtlich /Satzungskonform möglich sind.

Die rechtliche Auslegung der Satzung muss in enger Abstimmung und mit Zustimmung der Stiftungsaufsicht des Innenministeriums des Landes SH sowie des Finanzamtes erfolgen.

 

Im Rahmen eines ersten Sondierungsgespräches mit der Stiftungsaufsicht des Landes, an der Bürgermeister Lindenau sowie die Fachbereichsleitung und die Stiftungsverwaltung des HGH am 19.01.2023 teilgenommen haben wurde deutlich, dass die Nutzung des Hauses zum Wohle alter (und bedürftiger) Menschen aufrechterhalten werden sollte. Dies erfordert nicht zwangsläufig den Betrieb einer vollstationären Pflegeinrichtung.

 

Die Errichtung und/oder der Umbau einzelner Gebäudeteile zu abgeschlossenen Seniorenwohnungen mit Serviceangeboten (insbesondere die Gebäudeteile Schrankhaus und Kammerhaus) wurden als mögliche satzungskonforme Nutzungsalternativen angesprochen. Eine formal-rechtliche Prüfung hierzu steht noch aus.

 


 

 

Festzuhalten bleibt, dass auch bei einer alternativen Nutzung die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stiftung HGH nicht ausreichen wird, um die dafür dann erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

 

2. Wenn nein, warum nicht?

entfällt

 

 

3. Wenn ja:

 

a) In welche Richtung gehen diese Überlegungen?

Vorrangig ist die Einhaltung der Stiftungssatzung

 

b) An welchen Zielen orientieren sich entsprechende Überlegungen?

Erhalt der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital

 

c) Welche Vor- und Nachteile korrespondieren mit den jeweiligen Überlegungen?

gliche Vor- und Nachteile können aktuell noch nicht benannt werden.

 

 

 

4. Gibt es schon Vorstellungen, an welchem Ort die Senioreneinrichtungen (SIE) ihren Verwaltungssitz nehmen sollen, wenn das Altenheim Dreifelderweg geschlossen ist?

Diese Fragestellung ist Teilanforderung im Rahmen der Machbarkeitsstudien.

 

5. Kann ausgeschlossen werden, dass das Heilig-Geist-Gebäude für den Verwaltungssitz der SIE vorgesehen ist? Wenn nicht, warum nicht?

Ja

 

6. Wäre eine eventuelle Nachnutzung des Heilig-Geist-Altenheims als Verwaltungssitz der SIE mit dem Stiftungszweck vereinbar?

Ob diese Nutzung satzungskonform ist, ist noch nicht geprüft. Siehe 1.)

 

7. Welche Nachnutzungsmöglichkeiten sind mit dem Stiftungszweck vereinbar?

Ein APH wäre satzungskonform. Andere Nutzungen müssen geprüft werden,

siehe 1.)


 


Anlagen

./.
 

Stammbaum:
VO/2023/11812   BM Wolfgang Neskowic: Anfrage gemäß § 16 Geschäftsordnung zum Altenpflegeheim Heiligen-Geist-Hospital   Geschäftsstelle der Fraktion 21   Anfrage
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