Vorlage - VO/2021/10461-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage des AM David Jenniches (AfD): Rassismus in der Verwaltung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2021/10461
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Groth, Oliver
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.01.2023 
74. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
07.02.2023 
75. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Anfrage des AM David Jenniches im Hauptausschuss am 28.09.2021

 

Vorbemerkung:

 

Auf der öffentlichen Veranstaltung „Politik und Popcorn“ am 14.09.2021 im Audimax der  Universität zu Lübeck äerte Herr Tim Klüssendorf, der dort in seiner Eigenschaft als       SPD-Kandidat im Wahlkreis 11 bei der Wahl zum Deutschen Bundestag 2021 auftrat:

 

Der zweite Punkt ist dieser Fall in der Lübecker Verwaltung. Der saß bei mir am Schreibtisch, der ist direkt ins Bürgermeisterbüro gekommen. Das heißt, ich kenne den in- und auswendig und wenn Sie wüssten, was da passiert ist, dann würden Sie nicht sagen, ja, das war halt nur ein Fall, das ist nicht relevant, sondern dann wüssten Sie, dass es davon noch ganz viele weitere Fälle gibt, die aber nicht zur Anzeige kommen oder die nicht geäert werden, weil einfach die Angst so groß ist, dass man daraus negative Konsequenzen bekommt und auch vor den ja anderen Kollegen oder so schlecht dasteht. Diese ganzen sozialen Konsequenzen, die das hat, dann wüssten Sie, wenn dieser Fall so geschildert wird, dass es davon noch ´ne  Menge mehr gibt, das ist wirklich strukturell. Genau das wollte ich auf jeden Fall sagen.“
 

Mit „diesem Fall in der Lübecker Verwaltung“ ist der Fall gemeint, auf den sich der Bürgermeister bezog, als er in der Bürgerschaftssitzung am 30.01.2020 zum TOP 10.10. VO/2019/08277 „Beitritt zum Verein Europäische Städtekoalition gegen Rassismus e.V.“ auf die Frage des Bürgerschaftsmitglieds Heiko Steffen, AfD, wie viele Fälle rassistischen Verhaltens von Verwaltungsmitarbeitern dem Bürgermeister bekannt seien, antwortete, ihm sei ein Fall bekannt. Herr Klüssendorf ist persönlicher Referent des Bürgermeisters.

 

 

 


Begründung

 

1) Wie viele Fälle rassistischen Verhaltens von Mitarbeitern der Hansestadt Lübeck sind dem Bürgermeister bekannt? Bitte listen Sie die Fälle auf mit Datum/Zeitraum der mutmaßlichen Tatbegehung und Datum der Kenntnisnahme durch den Bürgermeister und Vorgangsnummer/Aktenzeichen o.ä. eindeutiger Fallkennung.

 

In zwei Fällen wurden gegen Beamte Disziplinarverfahren durchgeführt, da diese gegen die Pflicht verstoßen haben, sich durch das Verhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten (§ 33 Abs. 1 Satz 3 Beamtenstatusgesetz) sowie gegen die Pflicht, sich so zu verhalten, dass der/die Beamt:in der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein/ihr Beruf erfordert (§ 34 Satz 3 Beamtenstatusgesetz).

In einem Fall wurde als Disziplinarmaßnahme ein Verweis erteilt (Ereignis am 03.06.2019, Kenntnis und Einleitung des Disziplinarverfahrens durch den Bürgermeister am 02.07.2019) in dem anderen Fall (Tatereignis am 12.01.2018, Kenntnis und Einleitung des Disziplinarverfahrens durch den Bürgermeister am 31.01.2018) gab es ein Urteil in einem Strafverfahren, sodass wegen des Doppelbestrafungsverbots aus § 14 Landesdisziplinargesetz (LDG) keine Disziplinarmaßnahme verhängt werden konnte.

Zwei Dienstaufsichtsbeschwerden wegen diskriminierenden Verhaltens wurden im Jahr 2021 beantwortet. Eine Beschwerde datierte vom 20.04.2021, vom Bürgermeister beantwortet mit Datum vom 29.06.2021, die andere datierte vom 13.05.2021 und wurde mit Datum vom 09.06.2021 vom Bürgermeister beantwortet.

In den vergangenen zwei Jahren sind keine Abmahnungen und  ndigungen aufgrund rassistischen Verhaltens von Verwaltungsbeschäftigten gegenüber Kolleg:innen oder Dritten erfolgt.

Bei rassistisch motivierten oder diskriminierenden Verhalten gegenüber Dritten durch Verwaltungsbeschäftigte gilt eine Nulltoleranz-Strategie und dieses wird disziplinar-rechtlich bzw. arbeitsrechtlich verfolgt.

 

2) Warum hat der Bürgermeister gesagt, ihm sei ein Fall rassistischen Verhaltens eines Mitarbeiters bekannt, während sein persönlicher Referent sagt, er selbst wisse aus seiner dienstlichen Befassung mit diesem Fall, „dass es davon noch ganz viele weitere Fälle gibt“?

Wie vom Anfragensteller wiedergegeben, hatte der Bürgermeister in der Sitzung der Bürgerschaft am 30.01.2020 erklärt, dass ihm ein Fall bekannt ist, wo es um die Ahndung eines rassistisch motivierten Verhaltens eines Verwaltungsbeschäftigten geht.  Hierbei handelte es sich um das Tatereignis am 03.06.2019. Bei dem Fall aus dem Jahr 2018 war der jetzige Bürgermeister noch nicht im Amt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Aussage des damaligen Persönlichen Referenten stammt aus dem September 2021. Die unter 1) aufgeführten weiteren Beschwerdefälle sind erst im Jahre 2021 aufgetreten, konnten somit dem Bürgermeister zum Zeitpunkt der genannten Bürgerschaftssitzung noch nicht bekannt sein.

 

 


Anlagen

Keine

Stammbaum:
VO/2021/10461   Anfrage des AM David Jenniches (AfD): Rassismus in der Verwaltung   Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)   Anfrage
VO/2021/10461-01   Antwort auf Anfrage des AM David Jenniches (AfD): Rassismus in der Verwaltung   1.101 - Bürgermeisterkanzlei   Antwort auf Anfrage öffentlich