Vorlage - VO/2022/11767  

Betreff: Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck: B-Plan 23.27.00 - Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
06.02.2023 
80. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Plan zur Benennung

Beschlussvorschlag


 

Im Stadtteil St. Lorenz Nord wird die im Bebauungsplan 23.27.00 Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße - geplante Erschließungsstraße, aus dem als Anlage beigefügten Plan schwarz umrandet ersichlich, wie folgt benannt:

 

Am Flutgraben

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Durch den Beschluss werden die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


Die im Bebauungsplan 23.27.00 Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße geplante und neu zu erstellende Straße bedarf einer Benennung.

 

Der Name „Am Flutgraben“ leitet sich von dem am nördlichen Rand des neuen Baugebietes verlaufenden Gewässer „Flutgraben“ ab. Er stellt eine geographische Gegebenheit dar, die gemäß der internen Richtlinie für die Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck vom 18.01.1995 als Grundlage einer Benennung herangezogen werden kann.

 

 


Anlagen


Anlage 1: Plan zur Benennung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Plan zur Benennung (489 KB)