Vorlage - VO/2022/11765  

Betreff: Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck: B-Plan 15.04.00 - Kronsforder Landstraße - südlich BAB 20
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
06.02.2023 
80. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Plan zur Benennung, Auszug aus dem B-Plan 15.04.00

Beschlussvorschlag


 

Im Stadtteil St. Jürgen, Gemarkung Niederbüssau, werden die im Bebauungsplan 15.04.00 Kronsforder Landstraße dlich BAB 20  geplanten Erschließungsstraßen, wie in dem als Anlage beigefügten Plan ersichtlich, wie folgt benannt:

 

Langensahl:  Planstraßen A und B,

Raabrede:   Planstraßen C und D.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Durch den Beschluss werden die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


Mit dem Bebauungsplan 15.04.00 Kronsforder Landstraße dlich BAB 20 sind vier Planstraßen geplant, die einer Benennung bedürfen.

Das Plangebiet sieht eine u-förmige Anordnung der Planstraßen A D vor, von denen die Planstraßen A und D unmittelbar von der Kronsforder Landstraße abzweigen.

 

Planstraße A und B: Langensahl

Der Name „Langensahl“ ergibt sich aus der Flurbezeichnung benachbarter Flächen und dient der Fortführung der bestehenden Motivgruppe.

 

Planstraßen C und D: Raabrede

Die Planstraße C und D als „Raabrede“ zu benennen hat einige Vorteile. Es wird sich dadurch ein Straßenzug ergeben, der aus einem Teil der Raabrede und den neuen Planstraßen C und D bestehen wird. Der Wiedererkennungswert der Straße „Raabrede“, als Straße, die weiterhin von der Kronsforder Landstraße abzweigt, wird hoch sein.

Mit der Errichtung der neuen Planstraßen ist auch der Rückbau des an die Kronsforder Landstraße angebundenen Teil der Raabrede geplant, um nicht drei Knotenpunkte auf der Kronsforder Landstraße dicht hintereinander zu haben. Der hintere Teil der Raabrede wird dann zukünftig an die Planstraße C anschließen.

Zurzeit liegen an der Straße „Raabrede“ der Deponiestandort Niemark sowie der Abfallwirtschaftshof der Entsorgungsbetriebe Lübeck. Beide bleiben somit über die Straße „Raabrede“, nämlich die Planstraßen C und D, sowie die Raabrede (alter Teil) erreichbar. Ein Adresswechsel wird dadurch nicht erforderlich.

 


Anlagen


Anlage 1: Plan zur Benennung, Auszug aus dem B-Plan 15.04.00

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Plan zur Benennung, Auszug aus dem B-Plan 15.04.00 (1449 KB)