Art der Ausschreibung: öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A
Die Sanierung der im Folgenden genannten Straßenabschnitte Nr. 1 bis 10 ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens, aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gem. § 10 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein unabdingbar. Die Sanierungsart ist in Abhängigkeit des Schädigungsgrades, der Verkehrsbelastung und der für 2023 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewählt worden.
Die gewählten Abschnitte sind Straßen mit unterschiedlicher Verkehrsbedeutung. Bei der Auswahl der Straßen wurde neben dem Schadensbild auch die Auswirkung der Baumaßnahme auf den Verkehrsfluss in der Hansestadt Lübeck berücksichtigt.
Die Sanierungsmaßnahmen im Straßennetz der Hansestadt Lübeck werden durch eine systematische und flächendeckende Erhaltungsstrategie (VO/2021/10307) festgelegt. Der Masterplan Straßen wurde umfassend mit den Entsorgungsbetrieben Lübeck und den weiteren Leitungsträgern abgestimmt. So ist sichergestellt, dass notwendige Kanal- und Leitungssanierungsmaßnahmen im Vorwege bzw. im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme erfolgen. Durch diese enge Abstimmung und den stetigen Austausch der Partner soll vermieden werden, dass kürzlich sanierte Fahrbahnen durch Leitungsträger im Nachgang erneut geöffnet werden müssen. Die Leitstelle für Verkehrsflussmanagement koordiniert die verschiedenen Bedarfe frühzeitig.
Nach der in 2018 durchgeführten Zustandserfassung- und Bewertung aller Lübecker Straßen wurde festgestellt, dass für alle genannten Straßenabschnitte Sanierungsbedarf besteht, neun der zehn Maßnahmen sind außerdem im Masterplan Straßen 2021 bis 2025 enthalten.
Die Sanierung der Einsiedelstraße ist nicht Bestandteil des Masterplans, da jedoch eine Sanierung der Eric-Warburg-Brücke in 2023 ansteht, ergeben sich Synergieeffekte bei einer gemeinsamen Baumaßnahme mit dem Brückenbau inkl. der Verkehrseinschränkungen. Die Abteilung Brückenbau wird im nächsten Jahr die Eric-Warburg-Brücke im Rahmen einer konsumtiven Unterhaltungsmaßnahme (ohne eigene Projektfreigabe) sanieren. Auf der Brücke wird in drei Bauabschnitten die komplette Deckschicht in Gussasphalt erneuert. Zwei Fahrspuren werden auf der Brücke aufrechterhalten, eine Vollsperrung wird nicht notwendig. Zudem soll in diesem Zuge dann auch die Karlstraßenbrücke mit einer konsumtiven Deckschichterneuerung in Gussasphalt saniert werden, damit der gesamte Straßenzug in 2023 einheitlich fertiggestellt wird.
Im Rahmen der Bauvorbereitung hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr eine Ortsbesichtigung aller geplanten Maßnahmen durchgeführt. In diesem Zuge wurden u.a. Schadensbilder in Form von Längs-, Quer- und Netzrissen festgestellt, sowie Ausmagerungen, Splittverluste, Ausbrüche, Verdrückungen, Flickstellen und Abplatzungen.
Die Maßnahmen sind aus Sicht des Straßenbaulastträgers in 2023 auszuführen.
Alle Bauvorhaben sind im Vorfeld mit der Abteilung 5.660.2 Urbane Mobilitätsprojekte bezüglich Zustand / Anforderung an die Nebenflächen (Rad- und Gehwege) abgestimmt worden.
Durch den flächendeckenden Breitbandausbau, der derzeit in der Hansestadt Lübeck stattfindet, werden die Gehwege im Zuge des Breitbandausbaus mitsaniert. Ein Vorziehen der Gehwegsanierung im Zuge der Fahrbahnsanierung ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Wenn der Zustand gemäß Erhaltungsklasse weitestgehend in Ordnung und die Verkehrssicherheit gegeben ist, werden die Gehwege erst im Rahmen des Breitbandausbaus saniert, um ein erneutes Öffnen der Oberflächen zu vermeiden.
Die Liste der folgenden Sanierungsmaßnahmen ist als Maßnahmenpaket zu betrachten. Durch den frühen Beschluss des Haushalts 2023, hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr die Möglichkeit genutzt, bereits zum Jahresende 2022 die Projektfreigabe des investiven Masterplan-Maßnahmen-Pakets in Höhe von 6,5 Mio. EUR auf den Weg zu bringen.
Diese frühe Projektfreigabe bietet die Chance, die notwendigen Personalressourcen für die Bauvorbereitung und Ausschreibung in der Abteilung verteilt über das Jahr planen zu können und erste Maßnahmen bereits im Frühjahr 2023 baulich umsetzen zu können.
Selbstverständlich wird es für jede einzelne Maßnahme zum Ausschreibungsbeginn eine Kostenberechnung geben und die Maßnahmen werden öffentlich ausgeschrieben, um den größtmöglichen Wettbewerb und entsprechende Transparenz zu erzielen. Nach einer umfangreichen Wertung und Prüfung der Angebote im Rahmen der gültigen VOB/A-Kriterien, wird dann ein Auftrag vergeben. Die Abteilung Verkehrswegebau hat dabei ein besonderes Augenmerk auf die preisliche Entwicklung. Ein Zuschlag für eine Maßnahme wird bei unangemessen hohen Endpreisen nicht erfolgen.
Für die Planbarkeit ist es wichtig, das Maßnahmenpaket zu beschließen. Durch derzeitige Umstände, wie die Corona-Krise, den Krieg und die Energiekrise, sowie Lieferengpässe bestehen Unsicherheiten in der Kostenentwicklung.
Dies zeigt sich bereits in den abweichenden Zahlen zur Haushaltsanmeldung aus dem Februar 2022. Diese Zahlen weichen von den der angepassten Kostenschätzung zur Fertigstellung der HU-Baus im September 2022 ab. Daher wurde auch die Maßnahme Kronsforder Allee für das Jahr 2023 gestrichen und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Wahl ist auf die Kronsforder Allee gefallen, da der Fördergeber Land signalisiert hat, im Jahr 2023 nicht genügend Mittel zur Förderung von vier Maßnahmen zu haben und im Hinblick auf die Sanierung der Mühlentorbrücke hier weitere Abhängigkeiten bestehen. Zur Überbrückung des Zeitraumes bis die Kronsforder Allee grundhaft saniert wird, wird auf diesem Abschnitt in 2023 eine Verkehrssicherungsmaßnahme in Form einer DSK erfolgen.
Eine erneute Projektfreigabe würde dann nur bei Überschreitung des investiven Maßnahmenpaketes erfolgen und nicht bei jeder Einzelmaßnahme (>20% oder >175 TEUR). Es ist aber natürlich das Ziel der Verwaltung, das beschlossene investive Bauvolumen von 6,5 Mio EUR pro Jahr für den Masterplan Straßen nicht zu überschreiten und das zur Verfügung stehende Geld bestmöglich zu verbauen.
Durch die gremienfreie Zeit im Sommer wäre sonst bei notwendigen einzelnen Projektfreigaben für Kostensteigerungen ggf. der Zeitplan in Gefahr und das anspruchsvolle Bauvolumen könnte nicht in Gänze umgesetzt werden.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Kurzbeschreibung der Maßnahmen:
1. Grundhafte Sanierung K13, Buntekuhweg
Die Straße K13, Buntekuhweg besitzt als Verbindungsstraße innerhalb Lübeck St. Lorenz eine hohe Verkehrsbedeutung und dient als direkter Autobahnzubringer zur Anschlussstelle Lübeck Moisling der BAB A1. Gleichzeitig hat die K13 eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Gewerbebetriebe.
Bauanfang: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Moislinger Allee ca. 600 m Ziegelstraße ca. 12,00m 8.500 m² |
Die Fahrbahn wird grundhaft bis zu einer Tiefe von 60 cm saniert.
Der Rad- und Gehweg befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand und bedürfen zum jetzigen Zeitpunkt keiner Sanierung. Der Zustand der Gehwege entspricht der Erhaltungsklasse 4, die Radwege sind in Erhaltungsklasse 3 eingestuft.
Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 1.650.000,00 EUR brutto veranschlagt.
Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden.
Somit ist mit einer Förderung in Höhe von ca. 1.125.000,00 EUR brutto zu rechnen.
2. Fahrbahndeckenerneuerung K26, Stockelsdorfer Straße
Die Straße K 26, Stockelsdorfer Straße besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck St. Lorenz eine hohe Verkehrsbedeutung und dient als direkter Autobahnzubringer zur Anschlussstelle Lübeck Zentrum der BAB A1. Gleichzeitig hat die K 26 eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Gewerbebetriebe und die Feuerwache 1.
Bauanfang: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Kreisverkehrsplatz Bei der Lohmühle ca. 960 m Krempelsdorfer Allee ca. 15,00 – 19,00 m 14.400 m² |
Die Fahrbahn wird 12 cm gefräst und dann 8,0 cm Asphaltbinder und 4,0 cm Asphaltdeckschicht neu hergestellt.
Der Rad- und Gehweg ist in einigen Bereichen durch Wurzelaufbrüche beschädigt und wird im Zuge der Fahrbahnsanierung saniert. Sowohl der Geh- als auch der Radweg sind in Erhaltungsklasse 3 eingestuft. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden mit derzeit grob mit ca. 1.200.000,00 EUR brutto veranschlagt.
Für die Sanierung des Geh- und Radweges entstehen zusätzliche Kosten von ca. 250.000,00 EUR brutto. die jedoch nicht aus dem Budget des Masterplans, sondern über das Konto für die Sanierung von Geh- und Radwegen zur Verfügung gestellt werden.
Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden.
Somit ist mit einer Förderung in Höhe von ca. 550.000,00 EUR brutto zu rechnen.
3. Fahrbahndeckenerneuerung K25, Einsiedelstraße
Die Straße K 25, Einsiedelstraße besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck St. Gertrud eine hohe Verkehrsbedeutung (Nordtangente) und dient als Verbindung zwischen der Lohmühle und dem Herrentunnel. Gleichzeitig hat die K 25 eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Gewerbebetriebe und den Lübecker Hafen.
Bauanfang: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Brücke Karlstraße ca. 1.520 m Neue Hafenstraße 6,80 m bis 17,50 m 18.200 m² |
Die Fahrbahn wird 12 cm gefräst und dann 8,0 cm Asphaltbinder und 4,0 cm Asphaltdeckschicht neu hergestellt. Die Maßnahme wurde in enger Abstimmung mit der Abteilung Brückenbau koordiniert, um Synergieeffekte bei der Sanierung der Eric-Warburg-Brücke generieren zu können.
Der Rad- und Gehweg befindet sich in einem guten Zustand und bedarf zum jetzigen Zeitpunkt keiner Sanierung. Eingestuft ist der Gehweg in Erhaltungsklasse 4 und der Radweg in Erhaltungsklasse 3.
Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 1.500.000,00 EUR brutto veranschlagt.
Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden.
Somit ist mit einer Förderung in Höhe von ca. 680.000,00 EUR brutto zu rechnen.
4. Grundhafte Sanierung, Grenzweg
Der Grenzweg besitzt als Anliegerstraße innerhalb von Lübeck Dänischburg eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr. Gleichzeitig hat der Grenzweg eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Anwohnenden.
Bauanfang: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Dänischburger Landstr. ca. 235 m komplette Sackgasse 5,60 m bis 15,00 m 1.600 m² |
Die Fahrbahn wird grundhaft bis zu einer Tiefe von 55 cm saniert.
Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 240.000,00 EUR brutto veranschlagt.
Ein Radweg ist nicht vorhanden. Da es sich um eine Tempo 30 Zone handelt, besteht auch keine Notwendigkeit für eine neue Radverkehrsanlage. Radfahrende werden von der neuen Oberfläche der Fahrbahn profitieren. Der Gehweg ist in Erhaltungsklasse 2 eingestuft und wird im Zuge der Maßnahme saniert. Die Kosten für die Gehwegsanierung belaufen sich auf ca. 40.000,00 EUR brutto und werden über das Konto für die Sanierung von Geh- und Radwegen zur Verfügung gestellt.
5. Grundhafte Sanierung, Hugo-Distler-Straße – Schubertstraße
Die Hugo-Distler-Str. – Schubertstr. besitzt als Anliegerstraße innerhalb von Lübeck eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr. Gleichzeitig hat die Hugo-Distler-Str. eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Anwohnenden.
Bauanfang: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Schönböckener Str. ca. 440 m Schönböckener Str. 6,10 m bis 12,00 m 2.700 m² |
Die Fahrbahn wird grundhaft bis zu einer Tiefe von 55 cm saniert.
Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 330.000,00 EUR brutto veranschlagt. Die Gehwege sind in Erhaltungsklasse 3 eingestuft und bedürfen somit keiner Sanierung. Radwege sind nicht vorhanden. Der Radverkehr wird im Mischverkehr bei Tempo 50 auf der Fahrbahn geführt, das Kfz- und das Radverkehrsaufkommen ist gering und die Verkehrsabläufe sind unauffällig. Flächen für die Anlage von Radverkehrsanlagen sind nicht vorhanden, daher werden die Radfahrenden von der Sanierung der Fahrbahnoberfläche profitieren.
6. Grundhafte Sanierung Karavellenstraße
Die Karavellenstr. besitzt als Anliegerstraße innerhalb von Lübeck St. Lorenz eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr. Gleichzeitig hat die Karavellenstr. eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Anwohnenden und Gewerbetreibenden.
Bauanfang: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Ziegelstr. ca. 470 m Korvettenstr. 7,30 m bis 12,00 m 3.430 m² |
Die Fahrbahn wird grundhaft bis zu einer Tiefe von 55 cm saniert.
Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 496.000,00 EUR brutto veranschlagt.
Der Gehweg wird aufgrund seines Zustandes (Erhaltungsklasse 3) nicht saniert. Ein Radweg ist nicht vorhanden. Da es sich um eine Tempo 30 Zone handelt, besteht auch keine Notwendigkeit für eine neue Radverkehrsanlage. Radfahrende werden von der neuen Oberfläche der Fahrbahn profitieren.
7. Fahrbahndeckenerneuerung im Hocheinbau, Leganer Weg
Der Leganer Weg besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck St. Lorenz / Niendorf eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr. Gleichzeitig hat er eine Erschließungsfunktion für die Anliegende.
Bauanfang: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Niendorfer Straße ca. 870 m komplette Sackgasse 2,80 und 3,25 m (aufgeweitet bis 10,0 m) 2.680 m² |
Der Leganer Weg wird im Hocheinbau (zwei Schichten: Trag- und Deckschicht) verstärkt, da hier keine Höhenzwangspunkte wie Bordanlagen oder Entwässerungsrinnen vorhanden sind.
Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 178.000,00 EUR brutto veranschlagt.
Es ist kein Geh- und Radweg vorhanden. Die Straße ist eine Sackgasse, von der es keine weiteren Wege für den Fuß- und Radverkehr gibt. Daher hat sie für den Fuß- und Radverkehr eine sehr geringe Bedeutung, dennoch werden Radfahrende von der Sanierung der Oberfläche profitieren.
8. Grundhafte Sanierung Otternweg
Der Otternweg besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck Kronsforde eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr. Gleichzeitig hat er eine Erschließungsfunktion für die Anliegenden.
Bauanfang: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Altenfeld ca. 250 m komplette Sackgasse 4,00 m (aufgeweitet bis 10,0 m) 1.000 m² |
Es ist geplant die Fahrbahn grundhaft bis zu einer Tiefe von 55 cm zu sanieren. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 175.000,00 EUR brutto veranschlagt.
Es ist kein Geh- und Radweg vorhanden. Die Straße ist eine Sackgasse, von der es keine weiteren Wege für den Fuß- und Radverkehr gibt. Daher hat sie für den Fuß- und Radverkehr eine sehr geringe Bedeutung, dennoch werden Radfahrende von der Sanierung der Oberfläche profitieren.
9. Grundhafte Sanierung Uhlandstraße
Die Uhlandstr. besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck St. Jürgen eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr. Gleichzeitig hat sie eine Erschließungsfunktion für die Anliegenden.
Bauanfang: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Kronsforder Allee ca. 430 m Herderstr. 5,80 m (aufgeweitet bis 15,0 m) 2,860 m² |
Es ist geplant die Fahrbahn grundhaft bis zu einer Tiefe von 55 cm zu sanieren. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 413.000,00 EUR brutto veranschlagt.
Der Radweg wurde aufgehoben, der Gehweg ist in Erhaltungsklasse 3 eingestuft und bedarf derzeit keiner Sanierung.
10. Grundhafte Sanierung Westphalstraße
Die Westphalstraße besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck St. Gertrud eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr. Gleichzeitig hat sie eine Erschließungsfunktion für die Anliegenden.
Bauanfang: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Wesloer Str. ca. 375 m Am Müllerberg 6,20 m (aufgeweitet bis 12,0 m) 2,300 m² |
Es ist geplant die Fahrbahn grundhaft bis zu einer Tiefe von 55 cm zu sanieren. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 310.000,00 EUR brutto veranschlagt.
Ein Radweg ist nicht vorhanden. Da es sich um eine Tempo 30 Zone handelt, besteht auch keine Notwendigkeit für eine neue Radverkehrsanlage. Radfahrende werden von der neuen Oberfläche der Fahrbahn profitieren. Der Gehweg ist in Erhaltungsklasse 3 eingestuft und bedarf derzeit keiner Sanierung.
Insgesamt ergibt das derzeit eine Kostenschätzung von 6.492.000,00 EUR brutto, die den beschlossenen Geldern des Masterplan Straße investiv entspricht.
Zeitplan:
Aufgrund der zum Teil erheblichen Eingriffe in den Straßenverkehr erfolgt die Ausführung nur nach intensiver Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, Stadtverkehr Lübeck und der Polizei, sowie unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten.
Gemäß Forderung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und des Stadtverkehrs ist eine Ausführung der Maßnahmen teilweise in den Sommerferien 2023 anzustreben, da dann die Verkehrsbelastung durch den Berufsverkehr weniger ausgeprägt ist und die Schülerbeförderung entfällt.
Die geplanten Maßnahmen wurden im Vorwege bereits mit dem Brückenbau und den Lübecker Ver- und Entsorgern in Bezug auf deren anstehende Maßnahmen abgestimmt.
Bei Verschiebungen innerhalb des Masterplanes bestehen insbesondere Abhängigkeiten von den Entsorgungsbetrieben, da der gesamte Masterplan bis 2025 im Vorwege mit deren Maßnahmen abgestimmt ist. In vielen Straßen steht zunächst eine Sanierung des Kanalnetzes an. Die Maßnahmen können nicht beliebig verschoben werde, sondern müssen koordiniert werden, um nicht erst eine Straße und im Nachgang dann den Kanal zu sanieren.
Kosten / Finanzierung:
Die Kosten von derzeit geschätzten 6.492.000,00 EUR brutto für die Maßnahmen sind im Finanzplan 2023 enthalten. Durch positiv beschiedene Fördervoranfragen werden Einnahmen in Höhe von ca. 2.355.000,00 EUR brutto erwartet. Eine Ausschreibung und Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto durch den Bereich Haushalt und Steuerung.
- Produktsachkonto 542001 153 7852000 Buntekuhweg
- Produktsachkonto 542001 152 7852000 Stockelsdorfer Straße
- Produktsachkonto 542001 155 7852000 Einsiedelstraße
- Produktsachkonto 541001 586 7852000 Grenzweg
- Produktsachkonto 541001 587 7852000 Hugo Distler Str. /Schubertstraße
- Produktsachkonto 541001 588 7852000 Karavellenstraße
- Produktsachkonto 541001 589 7852000 Leganer Weg
- Produktsachkonto 541001 590 7852000 Otternweg
- Produktsachkonto 541001 594 7852000 Uhlandstraße
- Produktsachkonto 541001 593 7852000 Westphalstraße
Die Mittel der Maßnahme K16 Kronsforder Allee mit dem Produktsachkonto 542001 154 785200 werden entsprechend der Kostenschätzungen auf die anderen Maßnahmen verteilt.
Eine frühe Freigabe im Hauptausschuss ist zwingend erforderlich, damit die Maßnahmen zeitig ausgeschrieben werden und ab dem Frühjahr beginnen können.