Vorlage - VO/2022/11720
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Beschlussvorschlag
Die Schulträger hatten bis zum 30.09.2022 Gelegenheit, von ihnen beabsichtigte Maßnahmen beim Ministerium anzumelden. Die Richtlinie sieht vor, dass anhand der Anmeldungen bis 30.11.2022 Schulträgerbudgets festgesetzt und veröffentlicht werden, die eine Reservierung der Mittel für die angemeldete Maßnahme darstellen, aber keinen Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung begründen.
Erfolgt für die angemeldeten Vorhaben auch die jeweilige konkrete Antragsstellung?
Wenn NEIN, warum nicht?
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen