Vorlage - VO/2022/11608-01
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Beschlussvorschlag
1. Der Passus „Verfahren nach §13b BauGB“ wird gestrichen.
2. Schaffung von mehr sozialem Wohnraum im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus (erster und zweiter Förderweg; zusammen 40 Prozent der zu verwirklichenden Wohnungen)
3. Bei der Wohnbebauung ist ein Abstand von 20 Metern zum Landgraben einzuhalten.
Begründung
Anlagen
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