Vorlage - VO/2022/11686  

Betreff: Projektfreigabe für Ersatzneubau einer Ballfangzaunanlage Sportplatz Burgfeld über 175.000 Euro
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Brock, Susanne
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
16.02.2023 
29. Sitzung des Schul- und Sportausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
14.03.2023 
77. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finazielle Auswirkungen Ballfangzaun

Beschlussvorschlag

 

Die Freigabe des Projektes für den Ersatzneubau einer Ballfangzaunanlage am Sportplatz Burgfeld wird erteilt.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Da es sich um eine Verkehrssicherheitsmaßnahme handelt, ist eine Beteiligung nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Auf der Sportanlage Burgfeld in der Hansestadt Lübeck / Stadtteil St. Gertrud ist der Ersatzneubau einer Ballfangzaunanlage entlang der Travemünder Allee vorgesehen. Bereits im Jahr 2021 musste, aufgrund mangelnder Standsicherheit, der 5 m hohe Ballfangzaun zurückgebaut werden. Zur Vorbereitung auf das Errichten der neuen Zaunanlage wurden bereits Vermessungsarbeiten durchgeführt und ein Bodengutachten eingeholt. Weiterhin wurde das Genehmigungsverfahren bei der Unteren Naturschutzbehörde eingeleitet. Die Sportanlage ist seither nur sehr eingeschränkt nutzbar und durch einen provisorischen Baustellenzaun gesichert.

 

Der vorhandene Ballfangzaun wurde im Zuge der Erstellung der Sportanlage im Jahre 1978

errichtet. Die Trassenführung verlief hierbei in einem Abstand von 0,50 m - 1,00 m zur geschützten Lindenallee und damit im unmittelbaren Kronentraufbereich der Bäume.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist eine Trassenführung der neuen Zaunanlage, wie schon zuvor, ausschließlich im Kronentraufbereich der geschützten Lindenallee möglich, da die angrenzende Laufbahn in einem Abstand von ca. 1,50 m zur Allee verläuft.

 

Die Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde sieht zur Minimierung des Eingriffs vor, dass zur Gründung des neuen Ballfangzauns Schraubpfahlfundamente anstatt Betonfundamente geplant und umgesetzt werden sollen. Die Höhe wurde gegenüber dem ursprünglichen Zaun, um einen Meter gem. DIN 18035 auf die vorgeschriebene Mindesthöhe von 4 m reduziert. Eingriffe in den Kronentraufbereich der geschützten Baumallee werden dadurch vermieden.

 

Die für 2023 erforderlichen geschätzten Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro sind auf dem Produktsachkonto 424001_091_7831000 geordnet.


 


Anlagen

1. Ballfangzaun finanz. Ausw final
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finazielle Auswirkungen Ballfangzaun (259 KB)