Vorlage - 2022/11418-01-02  

Betreff: Beantwortung der Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) zur VO/2022/11418: Zustandsbericht der Altstadtbrücken und Bauprogramm bis 2037
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2022/11418-01
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Feßel, Charleen
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
14.11.2022 
29. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) zur VO/2022/11418: Zustandsbericht der Altstadtbrücken und Bauprogramm bis 2037


 


Begründung

1. Warum wird in der Beratungsfolge für die VO/2022/11418 – Zustandsbericht der Altstadtbrücken – der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege nicht berücksichtigt?

Wie dem Antragssteller bereits im Rahmen der Vorbesprechung zum betreffenden Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege mitgeteilt wurde, handelt es sich hier um einen reinen Zustandbericht mit baufachlichen Schwerpunkt. Erst bei konkreter Befassung mit den einzelnen Objekten werden die denkmalpflegerischen Punkte im Detail betrachtet und dann, bei entsprechender Bewertung, dem Ausschuss vorgelegt. Der Antragssteller stimmte diesem Vorgehen im Rahmen seiner Ausübung als Ausschussvorsitzender zu.

 

2. Sind die in diesem Bericht enthaltenen Aussagen mit der Abteilung Baudenkmalpflege abgestimmt worden, bzw. gibt es eine Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde zu diesem Bericht?

 Die wesentlichen Aussagen des Altstadtbrückenberichtes sind der Abt. Denkmalpflege in Bezug auf die Anlagen, die unter Denkmalschutz stehen, zur Kenntnis gegeben worden. Eine tatsächliche Vorgehensweise kann nur vorhabenbezogen am Einzelobjekt bewertet und abgestimmt werden und unterliegt dem Vorbehalt einer Prüfung auf Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde.

 

 

3. Werden die Aussagen zur Hüxtertorbrücke von der Denkmalschutzbehörde inhaltlich geteilt?

 Augenscheinlich ist die Hüxtertorbrücke in einem schlechten Zustand. Inwieweit eine Sanierung einem Teilersatzneubau gegenübergestellt werden kann und ob dieser von Seiten der Abt. Denkmalpflege als genehmigungsfähig erachtet wird, kann erst nach Gegenüberstellung von eindrücklichen Untersuchungsberichten und entsprechenden Kostenaufstellungen zur Erhaltungsfähigkeit gegenüber den Kosten eines Teilersatzneubaus bestimmt werden. Hier werden Denkmalwert und Erhaltungskosten denen eines Neubaus im Rahmen der Prüfung eines Genehmigungsverfahrens gegenübergestellt und abgewogen.

 

4. Welche denkmalpflegerische Hinweise gibt es zu den verschiedenen Hinweisen im Umgang mit dem Denkmalschutz, wie sie unter Punkt 4.2 benannt sind (Originale Bauteile wiederverwenden, Neubau in Retrooptik, moderne Architektur)?

 

Die unter 4.2. angegebenen Punkte aus dem Zustandsbericht der Altstadtbrücken und gesamtstädtisches Bauprogramm bis 2037 zur Bewertung einer möglichen Erhaltungsfähigkeit eines Bauwerks kann nicht in Abhängigkeit zum noch vorhandenen Vorkommen gestellt werden. Auch Bauwerke serieller Natur sind, für sich genommen, in ihrer Einzigartigkeit in Bezug auf örtliche Lage, Bedeutung und geschichtlichem Kontext zu sehen und Veränderungen können nur in der Einzelfallprüfung abgewogen und entschieden werden. Ein Grundsatz, dass diese Bauart noch sehr verbreitet ist, kann in der Abwägung keine Rolle spielen.

 

5. Welche Anforderungen sind zu stellen, bevor über einen Abriss einer unter denkmalschutzstehenden Brücke entschieden werden kann?

 Es müssen bauphysikalische, baustatische und konstruktive Voruntersuchungen in Bezug auf eine Erhaltungsfähigkeit durchgeführt werden. Zusätzlich müssen ein Schadenskataster, eine prozentuale Darstellung von Erhaltung und Ergänzung, eine Aufstellung von Sanierungskosten, eine Gegenüberstellung von Sanierungskosten zu Neubaukosten aufgestellt und eine restauratorische Befunderhebung (nachrangig) durchgeführt werden. Zusätzlich muss der Eigentümer auf die Vorbildwirkung hingewiesen werden.
 


Anlagen

Keine
 

Stammbaum:
VO/2022/11418   Altstadtbrückenbericht und Bauprogramm bis 2037   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Bericht öffentlich
VO/2022/11418-01   Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) zur VO/2022/11418: Zustandsbericht der Altstadtbrücken und Bauprogramm bis 2037   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Anfrage
2022/11418-01-02   Beantwortung der Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) zur VO/2022/11418: Zustandsbericht der Altstadtbrücken und Bauprogramm bis 2037   4.491 - Archäologie und Denkmalpflege   Antwort auf Anfrage öffentlich