Vorlage - VO/2022/11638
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Beschlussvorschlag
Herr Florian Doll beantragt:
Die Bürgerschaft wird aufgefordert, die Anträge und Anregungen aus der Einwohner:innenversammlung ernst zu nehmen, sich inhaltlich mit ihnen auseinander zu setzen und nicht wegen reiner Formalien oder unpassender Formulierungen ersatzlos abzulehnen. Wenn die Anträge oder Anregungen inhaltlich auf politische Zustimmung bei Fraktionen oder Mitgliedern der Bürgerschaft stoßen, aber aufgrund von Formalien nicht direkt so umgesetzt werden können, soll das Büro der Bürgerschaft ggf. unter Einbeziehung der entsprechenden Fachabteilung der Verwaltung und des Antragstellenden einen Änderungsantrag erarbeiten und somit das inhaltliche Thema in die politischen Entscheidungsgremien eingebracht werden.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 16 b GO S.-H. | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein – Können nicht beziffert werden |
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
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| Ja – Begründung: |
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| Entfällt, da es sich um einen Antrag aus der Einwohner:innenversammlung handelt. |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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| Entfällt. |
Begründung
Anlagen
Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung sind gem. Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck (§ 11 Abs. 6) innerhalb von drei Monaten in der Bürgerschaft zu beraten und zu behandeln.