Vorlage - VO/2022/11637  

Betreff: Antrag aus der Einwohner:innenversammlung vom 03.11.2022
Erhöhung der Schulwegsicherheit durch Einrichtung von Schulstraßen
Hier: Paul-Gerhard-Schule
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Klaus Puschaddel
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2022 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Herr Mark Hädicke beantragt:

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob an der Paul-Gerhard-Schule die Einrichtung einer Schulstraße eine geeignete Möglichkeit wäre, um die Verkehrssicherheit vor der Schule zu erhöhen.

 

Herr Hädicke begründet seinen Antrag wie folgt:

Vor vielen Schulen kommt es täglich zu einem Verkehrschaos durch Elterntaxis. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen, da insbesondere Kinder in Grundschulen durch unübersichtliche Situationen im Straßenverkehr überfordert sind. Bei einer Schulstre wird die Straße vor der Schule temporär für den KfZ-Verkehr gesperrt mlich in der halben Stunde vor Schulbeginn und in der halben Stunde nach Unterrichtsschluss. In den übrigen Zeiten ist die Straße ganz normal befahrbar. Ein positiver Nebeneffekt der Schulstraßen ist, dass durch die Erhöhung der Schulwegsicherheit mehr Kinder zu Fuß, mit dem Roller oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, was ihre Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit fördert.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Es handelt sich um einen Antrag aus der Einwohner: innenversammlung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 16 b GO  S.-H.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein nnen nicht beziffert werden

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

Entfällt, da es sich um einen Antrag aus der Einwohner:innenversammlung handelt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

Entfällt.

 


Begründung


 


Anlagen

Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung sind gem. Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck (§ 11 Abs. 6) innerhalb von drei Monaten in der Bürgerschaft zu beraten und zu behandeln.