Vorlage - VO/2022/11630  

Betreff: Antrag aus der Einwohner:innenversammlung vom 03.11.2022
Anbindung der Veranstaltungsstätte "GOLLAN-Werft" an den ÖPNV
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Klaus Puschaddel
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2022 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Herrn Hans-Joachim Grün beantragt die Anbindung der Veranstaltungsstätte Kulturwerft Gollan an den ÖPNV mittels Pendelbus zum ZOB/Hbf. und Gustav-Radbruch-Platz außerhalb des bestehenden Busfahrplans während der Durchführung von städtischen Veranstaltungen. 

 

Herr Grün begründet seinen Antrag wie folgt:

Veranstaltungen der Hansestadt Lübeck und ihrer Einrichtungen finden auch in der Kulturwerft Gollan zu Zeiten und an Tagen statt, an denen keine Busanbindung dorthin mehr besteht. Damit findet eine Benachteiligung von auf den ÖPNV angewiesenen Menschen insbesondere ältere und beeinträchtigte bzw. behinderte Menschen sowie deren Begleitpersonen - statt, die an den Veranstaltungen teilnehmen möchten, diese aber wegen fehlender Anbindung der Veranstaltungsstätte an den ÖPNV nicht erreichen können.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Es handelt sich um einen Antrag aus der Einwohner: innenversammlung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 16 b GO  S.-H.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein nnen nicht beziffert werden

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

Entfällt, da es sich um einen Antrag aus der Einwohner:innenversammlung handelt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

Entfällt.

 


Begründung


 


Anlagen

Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung sind gem. Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck (§ 11 Abs. 6) innerhalb von drei Monaten in der Bürgerschaft zu beraten und zu behandeln.