Vorlage - VO/2022/11361-01
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Beschlussvorschlag
Der in der Anlage 1, Pkt. 12 (§ 4 Abs. 16) aufgeführte Absatz
„Die Gebühr für die Abfuhr des Baum- und Strauchabschnitts gem. § 20 Abs.1 Abfallwirtschaftssatzung beträgt 11,00 € je Anfahrt an dem Grundstück“
ist zu streichen.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen
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