Vorlage - VO/2022/11472  

Betreff: Anfrage des AM Frank Zahn (SPD-Fraktion) zur sicherheits- und ordnungspolitischen Einschätzung der Geschehnisse am Hansering
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in:Dr. Philipps, Thorsten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
20.09.2022 
29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Menschen am Hansering in Lebensgefahr, ein Hotspot der Kriminalität, Freiraum für Gesetzlose?

 

Ruhestörungen sind das Eine Schussabgaben etwas Anderes! In den letzten beiden Monaten ist es Medienberichten zufolge, im Bereich der Ladenzeile am Hansering mehrfach zu Schussabgaben gekommen, die nicht nur Menschen in der Umgebung des Hanserings, sondern „ganz Lübeck“ alarmieren.

Die Anwohnenden empfinden diese Schießereien als vorläufigen Höhepunkt zunehmender Konflikte und Ruhestörungen und fühlen sich von den Ordnungsbehörden im Stich gelassen.

 

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Ist es zutreffend, dass es im August und September d.J. zu Schussabgaben am Hansering kam, die zu  Polizeieinsätzen führten?

 

  1. Sind die Ladenzeile und das Umfeld des Hanserings aus polizeilicher- und ordnungspolitischer Sicht  besonders zu beobachtende Schwerpunkte der Polizeiarbeit?

 

 

  1. Wie hoch sind die Einsatzzahlen; sind diese höher als an anderen vergleichbaren Orten?

 

  1. Muss eine wahrgenommene, wiederholte Schussabgabe an einem Ort nicht zu besonderen Einsatzmaßnahmen seitens der Behörden führen?

 

 

  1. Welche Maßnahmen wurden und werden seitens der Polizei und des Ordnungsamtes ergriffen, um den Schutz der Bevölkerung im Hansering vor Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wirksam und nachhaltig zu gewährleisten?

 

  1. Wurden seitens der Gewerbeaufsicht gewerberechtliche Maßnahmen erlassen?

 

 

 

 

 

 


 


Begründung


 

 

 


Anlagen