Frage 1:
Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung für Lübecker Kindertagesstätten insgesamt und kann die Hansestadt den Ausfall der Fördergelder auffangen?
Antwort:
Das Auslaufen des Förderprogrammes hat bei allen beteiligten Trägern und Einrichtungen zur Folge, dass die daraus finanzierten Stellen nicht weiter aufrechterhalten werden können. Die Verträge laufen aus oder sie werden nicht weiter verlängert. Ein freier Träger und der städtische Träger geben an, dass die Fachkräfte in der Kita selbst als Erzieher:innen angestellt werden könnten. Es wird dabei zu Bedenken gegeben, dass es sich lediglich um ein Angebot an die Sprachförderkräfte handelt und mit der Stelle als Erzieher:innen im Gruppendienst ein geringeres Einkommen einherginge. Weiterhin fällt die zusätzliche Stelle zur Sprachförderung ersatzlos weg.
Bei dem Förderprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ handelt es sich um eine reine Bundeförderung. Eine Förderung zum Erhalt der Stellen durch die Hansestadt Lübeck, würde somit eine neue freiwillige Leistung darstellen. Als Konsolidierungskommune müsste daher eine Kompensation an anderer Stelle benannt werden.
Nach dem Gesetzesentwurf zum zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) könnte durch das Land Schleswig-Holstein die Förderung von Sprach-Kitas fortgesetzt werden.
Wie der Deutsche Städtetag dazu aber schon in der Stellungnahme[1] vom 18.08.2022 zu bedenken gegeben hat, wird gegenüber dem bisherigen Fördervolumen des Gute-Kita-Gesetzes keine Erhöhung der der Fördersumme [für Qualität] vorgesehen, mit der diese Weiterfinanzierung sichergestellt werden könnte. Ebenso würde eine späte Verabschiedung des Gesetzes dazu führen, dass die Verträge aufgrund der unsicheren Refinanzierungslage bis zur Gesetzesverabschiedung weiterhin nicht verlängert werden könnten. Die Sprachförderkräfte würden sich beruflich umorientieren und die aufgebauten Strukturen würden sich zerschlagen, obwohl zum Ende des Jahres möglicherweise doch Gelder bereitstehen könnten.
Mit Beschluss des Bundesrates vom 16.09.2022 Drucksache 434/22[2] wurde die Bitte an die Bundesregierung herangetragen, das Förderprogramm auch über das Jahr 2022 hinaus fortzuführen und als dauerhaftes Bundesprogramm zu verstetigen. Hierdurch soll u.a. den im Rahmen des Bundesprogramms zusätzlich beschäftigten Fachkräften und Fachberatungen rechtzeitig eine Handlungs- und Planungssicherheit geboten werden. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit der Länderforderung befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Frage 2:
Wie viele und welche Einrichtungen in Lübeck sind hier tatsächlich betroffen?
Antwort:
Die Auswirkungen und der Förderbetrag wurden durch eine Abfrage bei den Trägern ermittelt. Aktuell sind in Lübeck 21 Einrichtungen betroffen, siehe folgende Aufstellung der Abfrage Sprach-Kitas.
Träger | Einrichtung | Auswirkungen insgesamt | Förderbetrag |
AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V. | Die Schatzinsel | Fachkraft könnte als Erzieher:in in Kita untergebracht werden | 25.000 € |
Der Kinderschutzbund e.V., OV Lübeck | Kinderhaus Blauer Elefant | 2 Kräfte müssten gekündigt werden | 25.000 € |
Regiokita Hundertwelten | 25.000 € |
Bewegungskita Weltenbummler | 25.000 € |
DRK Betreuungsdienste Lübeck gGmbH | Kita Grashüpfer | Fachkraft 19,5h müsste abgebaut werden | 29.100 € |
Hansestadt Lübeck, Bereich 4.511 | Dietrich-Buxtehude | Fachkräfte könnten als Erzieher:innen in der Kita untergebracht werden | 29.100 € |
Hudekamp | 29.100 € |
Malenter Straße | 29.100 € |
Robert-Koch-Straße | 29.100 € |
Schaluppenweg | 29.100 € |
Klipperstraße | 29.100 € |
Moislinger Berg | 29.100 € |
KinderWege gGmbH | Kinderclub | 8 Kräfte mit je 19,5 Std./W. müssten abgebaut werden | 29.100 € |
Helene Bresslau | 29.100 € |
Beruf und Kind | 29.100 € |
Unter der Kastanie | 29.100 € |
Kinderstube TM | 29.100 € |
Generell | zusätzlich 3 Fachberatungskräfte (je 19,5 Std./W.) würden entfallen | 96.000 € |
Kita-Werk gGmbH | Bugenhagen I | Stelle würde nicht neu besetzt | 25.000 € |
Astrid Lindgren | Befristung würde nicht verlängert | 25.000 € |
Sprungtuch e.V. | Kita Buntekuh | Fachkraft könnte nicht weiter finanziert werden | 25.000 € |
Studentenwerk S-H | Studentenwerk | Fachkraft könnte nicht weiter finanziert werden | 29.100 € |
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| 21 Kitas sind betroffen | | 678.400 € |
Frage 3:
Wie hoch ist die Fördersumme aktuell insgesamt?
Antwort:
Für das Jahr 2022 beträgt die Fördersumme aktuell 678.400 EUR.