Vorlage - VO/2022/11389
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Beschlussvorschlag
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.40.00 – Torstraße / Auf dem Baggersand – einschließlich Änderung der Bebauungspläne 32.09.00 und 32.14.00, deren Aufstellung der Bauausschuss am 07.02.2022 beschlossen hat, wird gegenüber der Abgrenzung zum Aufstellungsbeschluss geringfügig geändert (Anlage 1).
Jeweils die erste Bebauungsreihe an der Vorderreihe bzw. an der Jahrmarktstraße, die offen zum Platz an der Vorderreihe (Fährplatz) liegt sowie die erste Bebauungsreihe an der Kurgartenstraße wurden aus dem Geltungsbereich herausgenommen, da sie räumlich und funktional zu den angrenzenden Schwerpunktbereichen des Fremdenverkehrs gehören. Am Hirtengang, der mit seiner Randbebauung ansonsten vollständig im Geltungsbereich liegt, wird ein bisher ausgelassenes Hinterliegergrundstück in den Geltungsbereich aufgenommen.
Im Südosten wurde ein bisher ausgelassener Teil der Sondergebiete 2 und 3 „Hafenquartier“ im Geltungsbereich ergänzt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 32.40.00 – Torstraße / Auf dem Baggersand – einschließlich Änderung der Bebauungspläne 32.09.00 und 32.14.00 sowie die zugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2 bis 5) gebilligt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes 32.40.00 – Torstraße / Auf dem Baggersand – einschließlich Änderung der Bebauungspläne 32.09.00 und 32.14.00 sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.
4. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.
Verfahren
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 4 Absatz 1 BauGB (Behördenbeteiligung) wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen.
Die betroffenen Bereiche wurden im Zuge des Aufstellungsbeschlusses beteiligt. | |||
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | |
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| freiwillig | |
| X | vorgeschrieben durch: | |
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| BauGB | |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | |
| X | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Siehe Anlage 5
Anlagen
1 Übersichtsplan zur Änderung des Geltungsbereichs
2 Bebauungsplan 32.40.00, Entwurf zur öffentlichen Auslegung (Planoriginal)
3 Teil A - Planzeichnung mit Legende (verkleinerter Planauszug im DIN-A3-Format)
4 Teil B - Text (DIN-A4-Druckfassung)
5 Begründung zum Bebauungsplan 32.40.00 – Torstraße / Auf dem Baggersand – einschließlich Änderung der Bebauungspläne 32.09.00 und 32.14.00, Entwurf zur öffentlichen Auslegung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - 32-40-00_Änderung Geltungsbereiche_2022-08-15 (1052 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 - 32-40-00_Planzeichnung-2022_08_30 (5098 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3 - 32-40-00_Planzeichnung ohne Text_2022_08_15 (4427 KB) | ||
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4 | öffentlich | Anlage 4 - 32-40-00_Teil-B_Text_2022-08-15 (379 KB) | ||
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5 | öffentlich | Anlage 5 - 32-40-00_B-Plan_Begruendung_2022-08-15 (847 KB) |