Vorlage - VO/2022/11388  

Betreff: Betrauung der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH ab dem 01.01.2023
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Peuckert, Christian
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.09.2022 
69. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2022 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage Betrauung Wifö - Anlage1
Vorlage Betrauung Wifö - Anlage2

Beschlussvorschlag

1.1 Die Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH (Wifö) wird gemäß Anlage 2 mit der Erbringung folgender Leistungen betraut:

a)      Maklertätigkeit bezogen auf Gewerbegrundstücke im Sinne der Ansiedelungspolitik der Hansestadt Lübeck

b)      Betreuung und Begleitung ansiedelungswilliger Unternehmen

c)       Unterstützung ansässiger Unternehmen

d)      konzeptionelle Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung

e)      Mitwirkung bei der Gewerbeflächenentwicklungsplanung

f)        Standortentwicklung

g)       Standortmarketing

 

1.2. Die Betrauung mit den unter 1.1 genannten Leistungen erfolgt für das Gebiet der Hansestadt Lübeck.


1.3. Die Dauer der Betrauung ist auf 10 Jahre beschränkt. Sie tritt am 01.01.2023 in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2032.


1.4 Die jährlichen Ausgleichsleistungen der HL erfolgen nach Maßgabe der jeweils durch die Gesellschaftsgremien beschlossenen Wirtschaftspläne. Ein Zahlungsanspruch erwächst der Wifö aus der Betrauung nicht.

 

1.5 Die hierfür erforderlichen Verfahren insb. zur Ausgleichszahlung und zur Vermeidung von Überkompensation sind im Abs. IV. der Betrauung verbindlich definiert und unterliegen einer gesonderten Prüfung im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses.



 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.300 Bereich Recht

Es bestehen keine rechtlichen Bedenken.

2.020 Fachbereichscontrolling 2

Zustimmung.

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Belange von Kindern und Jugendlichen

sind nicht betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

entfällt

 


Begründung

Siehe Anlage 1
 


Anlagen

Anlage 1 Begründung

Anlage 2 - Betrauungsakt
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorlage Betrauung Wifö - Anlage1 (211 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Vorlage Betrauung Wifö - Anlage2 (252 KB)