Anfrage:
Die Hansestadt Lübeck unterstützt die lokale und regionale Kulturlandschaft „… durch die
finanzielle Förderung von Initiativen und Institutionen ebenso wie von Projekten privater Kulturschaffender und die Beratung von kulturellen Akteuren aller Sparten bei der Umsetzung von Projekten.“
(Quelle: https://www.luebeck.de/de/stadtleben/kultur/kulturbuero/kulturfoerderung.html)
AM Karin Burakowski bittet dazu um die Beantwortung der u.s. Fragen.
1. Wer ist die Ansprechstelle/ -person für diese Förderung?
Zuständig für die finanzielle Förderung von kulturellen Projekten, Initiativen und Institutionen in Lübeck ist das im Fachbereich 4 bei den Fachbereichsdiensten angesiedelte Kulturbüro. Anträge können dort formlos durch die Zusendung einer Projektbeschreibung, eines Kosten- und Finanzierungsplanes sowie den Angaben zu den Antragstellenden an kulturbuero@luebeck.de gestellt werden. Ansprechpartnerinnen bei Fragen zum Verfahren und zuständig für die Antragsbearbeitung sind Frau Krüger-Hansen und Frau Trier.
2. Wieviel Gelder hat die Stadt Lübeck vom Förderprogramm „Kultursommer“ 2021 erhalten?
Die Hansestadt Lübeck hat aus dem Förderprogramm der Kulturstiftung des Bundes „Kultursommer 2021“ insgesamt 190.300 Euro erhalten. Die Förderzeitraum lief vom 25.05. bis zum 31.12.2021. Innerhalb dieses Zeitraumes mussten die Veranstaltungen durchgeführt werden.
3. Wo wurde auf die Vergabe der Mittel hingewiesen?
Im Rahmen der sehr umfänglichen, von der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) durchgeführten, digitalen und analogen Pressearbeit wurde direkt nach der Förderzusage veröffentlicht, dass die Hansestadt Lübeck sich erfolgreich um eine Förderung bemüht hat – inklusive der Ansprechpartner:innen für das Gesamtprojekt https://www.luebeck.de/de/presse/pressemeldungen/view/136403.
Der Lübecker Kultursommer erhielt eigene Websites auf www.travemuender-kultursommer.de und www.luebecker-kultursommer.de. Eine große Vielzahl von Bewerbungen ging sowohl beim Kulturbüro als auch bei der LTM ein und wurde dort weitestgehend berücksichtigt bzw. weitergegeben (siehe Antwort 4).
4. Wie wurden die Akteur:innen ausgewählt, die die Mittel bekommen haben?
Das Booking der Künstler:innen wurde bewusst dezentral organisiert und an mehrere lokale und regionale Agenturen vergeben. Wunsch des Fördermittelgebers war u.a. auch die Förderung der gesamten Veranstaltungsbranche inklusive von Booking-Agenturen, technischem Support und Dienstleister:innen. Eingehalten wurden hier die Förderrichtlinien des Bundes, insbesondere lokale und regionale Künstler:innen und Dienstleister:innen zu buchen. Hier wurde neben bestehenden umfänglichen Künstler:innenverzeichnissen der einzelnen Agenturen auch Bewerbungen der Lübecker Künstler:innen (siehe oben) berücksichtigt. Teile des Programms wurden direkt durch die LTM und das Kulturbüro organisiert.
5. Welche Akteur:innen haben die Fördergelder erhalten?
Insgesamt konnten 115 Programmpunkte mit mehr als 240 Bühnenakteur:innen (von Soloauftritt bis Gruppe/Band) realisiert werden.
6. In welchen Stadtteilen fanden diese geförderten Projekte statt?
Das Konzept „Lübecker Kultursommer. Travemünder Kultursommer“ wurde durch den Bund auch aufgrund der Fokussierung des Projektantrages auf „2 Orte, 3 Bühnen, 100 Konzerte“ gefördert. Förderkriterium war u.a., ein nicht übertragbares und individuelles Kulturerlebnis zu schaffen, sowie der Belebung der Innenstädte vorzugreifen – infolgedessen wurde der Spannungsbogen Seebühne zur Innenstadtbühne fokussiert. Demzufolge fanden die Konzerte größtenteils auf der Altstadtinsel (div. Bühnen, Sommer und Winter) und im Seebad Travemünde (Strandterrassen, Sommer) statt.