Vorlage - VO/2022/11278
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Beschlussvorschlag
1. Das mit einem bis zum 31.12.2050 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Herrn Gerd Jobmann belastete Grundstück in Lübeck, Eckenerstraße 21 zur Größe von 910 m² ist an den Erbbauberechtigten zu einem Kaufpreis in Höhe von 273.273,00 EUR zu verkaufen.
2. In dem abzuschließenden Kaufvertrag ist ein Bebauungsverbot für die im Lageplan (Anlage 4) grau dargestellte Grundstücksfläche und eine wertgesicherte Nachzahlungsverpflichtung für den Fall aufzunehmen, dass im hinteren Grundstücksbereich bei ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vorliegenden Baurecht, weitere Gebäude realisiert werden sollten.
3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten
einschließlich der Grunderwerbsteuer sind von dem Käufer zu tragen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||
| X | freiwillig | ||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Der Erbbauberechtigte hat schriftlich erklärt (s. Anlage 3), dass er eine Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung wünscht. |
Begründung
Das Grundstück Lübeck, Eckenerstraße 21 liegt in keinem gültigen Bebauungsplangebiet. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben beurteilt sich hier nach den Maßgaben des § 34 BauGB, wonach zurzeit Baurecht für die Bebauung in zweiter Reihe nicht besteht.
Für den Fall, dass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Baurecht für eine Bebauung in zweiter Reihe auf der rückwärtigen Teilfläche von ca. 497m² (s. Lageplan, Anlage 4) ermöglicht und realisiert wird, ist ein Betrag in Höhe von EUR 27.027,00 nachzuzahlen. Der Nachzahlungsbetrag wird durch Bindung an den Verbraucherpreisindex wertgesichert. Der Differenzbetrag ergibt sich aus der Differenz des Bodenrichtwertes nach Übergrößenberechnung und dem Bodenrichtwert ohne Übergrößenberechnung. Diese Verpflichtung wird abgesichert durch ein Bebauungsverbot. Die Käufer sind verpflichtet, diesen Hinweis bei Weiterveräußerung weiterzugeben.
Dem Erbbauberechtigten wurde der Kaufpreis auf seine Nachfrage hin am 04.01.2022 schriftlich mitgeteilt. Der Erbbauberechtigten hat am 29.04.2022 fristgerecht schriftlich erklärt, dass er das Erbbaugrundstück erwerben möchte.
Der Kaufpreis errechnet sich auf Grundlage der Bodenrichtwertekarte (Stand 31.12.2020) des Gutachterausschusses für Grundstückswerte zuzüglich 10 % gem. der Geschäftsanweisung über die Transparenz von Grundstücksverkäufen vom 12.08.2015 (Ziffer 5 – Preisbildung) gemäß Anlage 2
Gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 (Drs.Nr. 77) werden folgende Eckpunkte im Kaufvertrag zusätzlich vereinbart:
- Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle mit einer Frist von 10 Jahren.
Durch den Verkauf entfällt ein jährlicher Erbbauzins von z.Z. EUR 196,17.
Es ist der mit dem Bereich Recht abgestimmte Muster-Kaufvertrag zu verwenden
Anlagen
Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 – Kaufpreisfindung
Anlage 3 – Öffentlichkeit
Anlage 4 – Lageplan
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (110 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 - Kaufpreisfindung (33 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3 - Öffentlichkeit (316 KB) | ||
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4 | öffentlich | Anlage 4 - Lageplan (2148 KB) |