Vorlage - VO/2022/11211  

Betreff: Freigabe zur Fortsetzung der Maßnahme Ersatzneubau Bahnüber-gang Mecklenburger Straße Lübeck-Schlutup
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Schäfer, Arend
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
22.08.2022 
71. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.08.2022 
68. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Maßnahme Ersatzneubau Bahnübergang Mecklenburger Straße Lübeck-Schlutup fortzusetzen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) und Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Der Ausbau der Schieneninfrastruktur stärkt die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene und vermindert die CO2-Belastung auf das Klima

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


Allgemeines:

Am 23.03.2021 hat der Hauptausschuss der Hansestadt Lübeck unter der Vorlage-Nr. VO/2021/09733 die Umsetzung der Maßnahme „Ersatzneubau Bahnübergang Mecklenburger Straße“ beschlossen.

 

Die Maßnahme war notwendig, um einem Versagen der technischen Anlage entgegenzuwirken sowie zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen.

 

Mit der komplexen Maßnahme wurde im Sommer 2021 begonnen. Im Februar 2022 konnte die Sicherungsanlage des Bahnübergangs wieder in Betrieb gehen. Ab Ende März 2022 war es möglich, Asphaltierungsarbeiten durchzuführen. Aktuell stehen immer noch Restarbeiten sowie die Schlussrechnung aus.

 

Anlass für diese Vorlage:

Nach § 1 Nr. 1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20% oder um mehr als 175.000 EUR netto überschritten werden.

 

Diese Entscheidung ist jetzt erforderlich, da die Kosten nach der Kostenprognose um 420.000 EUR steigen werden und damit der Eigenanteil, nach Abzug der Förderung, für die Hansestadt um rd. 284.700 EUR steigt.

 

Begründungen zur Höhe der Kostensteigerung

Obwohl umfangreiche Planrecherchen und Suchschachtungen im Vorwege zur Erkundung des Bestandes durchgeführt wurden, sind während der Baudurchführung unbekannte Leitungen angetroffen worden. Die Leitungen wurden in Absprache mit den Leitungsträgern entweder ausgebaut, umverlegt oder erneuert. Zudem wurde ein sehr großes Strommastfundament entdeckt, das ausgebaut werden musste. Diese zusätzlichen Arbeiten führten zu Änderungen im geplanten Bauablauf und somit zu einer längeren Bauzeit.

 

Zusätzlich führten coronabedingte Lieferengpässe bei erforderlichen Materialien wie z.B. Schutzrohren und Leit- und Sicherungstechnik zu einer weiteren Verlängerung der Bauzeit.

 

Durch die Verzögerungen konnten die geplanten Sperrpausen bei Straße und Bahn nicht eingehalten werden. Das in der Vorlage VO/2021/09733 benannte Risiko ist somit eingetreten und war nicht zu vermeiden. Diese Änderungen der Sperrpausen führten zu einem längeren Einsatz von Bahnübergangsposten sowie einer längeren Vorhaltung der Baustellensignalisierung.

 

Mit der Baustelle war eine deutliche Einschränkung des Straßenverkehrs verbunden. Durch die nacheinander aufgetretenen oben beschriebenen Änderungen im Bauablauf und die Verschiebung der Sperrzeiten mussten von der LPA während der Baumaßnahme kurzfristige Entscheidungen getroffen werden, um die Beeinträchtigung für alle Verkehrsteilnehmer:innen so gering wie möglich zu halten und die Maßnahme so schnell wie möglich abzuschließen. Die LPA hat diese Entscheidungen unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen. Alternativen bestanden nicht.

 

Zur Reduzierung der Kosten werden aktuell die vorliegenden Nachträge intensiv dem Grunde und der Höhe nach geprüft. Die Nachtragsverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Schlussrechnung ist erst für August zu erwarten. Parallel werden Gespräche mit den Ver- und Entsorgungsträgern über die an die LPA zu erstattenden Entgelte für Leitungsverlegung und Leitungskreuzung geführt. Aber erst nach Vorlage sämtlicher Rechnungen können diese exakt ermittelt werden. Zudem fanden Gespräche mit dem Zuwendungsgeber, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH), statt. Die Mehrkosten können gemäßcksprache mit dem LBV-SH gefördert werden.

 

Insbesondere konnte erst mit den fortgeschrittenen Rechnungslegungen eine Steigerung des Umsatzsteueranteils festgestellt werden. Da die Herstellungskosten von Straßenbaumaß-nahmen innerhalb des kreuzungsbedingten, förderfähigen Straßenbauanteils (jeweils 30 m links und rechts von der Gleisachse) nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, muss auf einen erheblich größeren Anteil der Herstellungskosten Umsatzsteuer entrichtet werden. Der vorsteuerabzugsberechtigte Anteil der Herstellungskosten bezieht sich lediglich auf einen Straßenbauanteil von jeweils 2,25 m links und rechts der Gleisachse.

 

Eine genaue Bezifferung der Mehrkosten ist tatsächlich erst nach Prüfung der Schlussrechnung möglich. Zu diesem Zeitpunkt liegt aber die Kostenprognose vor, so dass eine Beteiligung der Gremien nun erfolgen kann. 

 

Deckung der Preissteigerung

r die Baumaßnahme gilt gemäß § 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz eine Drittelregelung bezüglich der Kostenaufteilung zwischen dem Straßenbaulastträger (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr), dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Hansestadt Lübeck, Bereich Lübeck Port Authority) und dem Land Schleswig-Holstein (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein LBV SH).

 

Damit tragen sowohl der Bereich Stadtgrün und Verkehr als auch der Bereich Lübeck Port Authority und das Land Schleswig-Holstein jeweils ein Drittel der hierfür anrechenbaren Herstellungskosten, die kreuzungsbedingt sind.

 

Die nicht kreuzungsbedingten Kosten belaufen sich auf 100.500 EUR, die von der LPA zu tragen sind. Die kreuzungsbedingten Kosten belaufen sich daher auf 2.110.000 100.500 EUR = 2.009.500 EUR.

 

Eigenanteil Herstellungskosten netto für die Bereiche einschließlich Förderung:

 

Herstellungskosten neu netto:      rd. 2.110.000 EUR

 

Eigenanteile für die Bereiche und gesamt:

 

beck Port Authority        rd.    435.500 EUR

Stadtgrün und Verkehr       rd.    167.500 EUR

 

Eigenanteil der Hansestadt Lübeck gesamt netto     rd.    603.000 EUR

 

+ Umsatzsteuer auf 945.000 EUR (Straßenbauanteil)   rd.     179.550 EUR

 

Eigenanteil einschl. zu entrichtender Umsatzsteuer   rd.    782.550 EUR

 

Die im März 2021 freigegebenen Herstellungskosten (Baukosten, Planungskosten und Baunebenkosten) betrugen rd. 1.690.000 EUR. Der Eigenanteil der Hansestadt Lübeck nach Abzug der Förderung war mit rd. 497.837 EUR veranschlagt.

 

Zusammenfassend erhöhen sich die Kosten der Gesamtmaßnahme von 1.690.000 EUR auf 2.110.0000 EUR, also um 420.000 EUR und der Eigenanteil der Hansestadt Lübeck von 497.837 EUR auf 782.550 EUR, demnach um rd. 284.700 EUR.

 

Den Mittelbedarf von 420.000 EUR wird die LPA im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung auf dem Produktsachkonto 552001 820.7852000 Wasser und Hafen, Hafenbahn, Bahnübergang Mecklenburger Straße, Tiefbaumaßnahmen bereitstellen.

 

Vorschlag:

Es wird vorgeschlagen, den prognostizierten Mehrkosten zur Begleichung der Schlussrechnung und für einen erfolgreichen Projektabschluss zuzustimmen.

 

 


Anlagen


Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (111 KB)