Vorlage - VO/2022/11093
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Beschlussvorschlag
1. Das mit einem bis zum 31.12.2046 befristeten Erbbaurecht zugunsten Herrn Christian Dettmer belastete Grundstück in Lübeck, Travemünder Allee 55 zur Größe von 866 m² ist an die Erbbauberechtigten zu einem Kaufpreis in Höhe von 234.053,82 EUR zu verkaufen.
2. In dem abzuschließenden Kaufvertrag ist ein Bebauungsverbot für die im Lageplan (Anlage 4) grau dargestellte Grundstücksfläche und eine wertgesicherter Nachzahlungsverpflichtung für den Fall aufzunehmen, dass im hinteren Grundstücksbereich bei ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vorliegenden Baurecht, weitere Gebäude realisiert werden sollten.
3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten
einschließlich der Grunderwerbsteuer sind von dem Käufer zu tragen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||
| X | freiwillig | ||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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| Der Erbbauberechtigte hat schriftlich erklärt (s. Anlage 3), dass er eine Behandlung im öffentlichen Teil der Sitzung wünscht. |
Begründung
Das Grundstück Lübeck, Travemünder Allee 55 liegt in keinem gültigen Bebauungsplangebiet. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben beurteilt sich hier nach den Maßgaben des § 34 BauGB, wonach zurzeit Baurecht für die Bebauung in zweiter Reihe nicht besteht.
Für den Fall, dass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Baurecht für eine Bebauung in zweiter Reihe auf der rückwärtigen Teilfläche von ca. 404 m² (s. Lageplan, Anlage 4) ermöglicht und realisiert wird, ist ein Betrag in Höhe von EUR 23.148,180 nachzuzahlen. Der Nachzahlungsbetrag wird durch Bindung an den Verbraucherpreisindex wertgesichert. Der Differenzbetrag ergibt sich aus der Differenz des Bodenrichtwertes nach Übergrößenberechnung und dem Bodenrichtwert ohne Übergrößenberechnung. Diese Verpflichtung wird abgesichert durch ein Bebauungsverbot. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Hinweis bei Weiterveräußerung weiterzugeben.
Dem Erbbauberechtigten wurde der Kaufpreis auf seine Nachfrage hin am 20.12.2021 schriftlich mitgeteilt. Der Erbbauberechtigte hat am 07.01.2022 schriftlich erklärt, dass er das Erbbaugrundstück erwerben möchte.
Der Kaufpreis errechnet sich auf Grundlage der Bodenrichtwertekarte (Stand 31.12.2020) des Gutachterausschusses für Grundstückswerte zuzüglich 10 % gem. der Geschäftsanweisung über die Transparenz von Grundstücksverkäufen vom 12.08.2015 (Ziffer 5 – Preisbildung) gemäß Anlage 2. Aufgrund der direkten Lage an der Travemünder Allee hat die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck mitgeteilt, dass hier ein Abschlag in Höhe von 10 % auf den Bodenrichtwert als angemessen angesehen wird.
Gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 (Drs.Nr. 77) werden folgende Eckpunkte im Kaufvertrag zusätzlich vereinbart:
- Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle mit einer Frist von 10 Jahren.
Durch den Verkauf entfällt ein jährlicher Erbbauzins von z.Z. EUR 221,40.
Es ist der mit dem Bereich Recht abgestimmte Muster-Kaufvertrag zu verwenden
Anlagen
Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 – Kaufpreisfindung
Anlage 3 – Öffentlichkeit
Anlage 4 – Lageplan
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (110 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 - Kaufpreisberechnung (15 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 4 - Lageplan (2089 KB) | ||
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4 | öffentlich | Anlage 3 - Öffentlichkeit (130 KB) |