Vorlage - VO/2022/11092
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Beschlussvorschlag
1. Das mit einem bis zum 31.12.2038 befristeten Erbbaurecht zugunsten Aranka Schäfer belastete Grundstück in Lübeck, Falkenhusener Weg 78, zur Größe von 663 m² ist an die Erbbauberechtigte zu einem Kaufpreis in Höhe von 184.590,00 EUR zu verkaufen.
2. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten
einschließlich der Grunderwerbsteuer sind von den Käuferin zu tragen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||
| X | freiwillig | ||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Die Erbbauberechtigte hat schriftlich erklärt (s. Anlage 3), dass sie eine Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung wünscht.
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Begründung
Das Grundstück Lübeck, Falkenhusener Weg 78 liegt in demrechtkräftigen Bebauungsplangebiet 09-77-00 / Falkenhusener Weg. Gemäß Bebauungsplan ist eine Bebauung nur entlang des Falkenhusener Wegs zulässig.
Der Erbbauberechtigten wurde der Kaufpreis auf ihre Nachfrage hin am 10.12.2021 schriftlich mitgeteilt. Die Erbbauberechtigte hat am 08.02.2022 schriftlich erklärt, dass sie das Erbbaugrundstück erwerben möchte.
Der Verkauf erfolgt auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 28.04.2016 (VO Nr. 2015/03216) zu den auslaufenden Erbbaurechten. Der Kaufpreis errechnet sich auf der Grundlage der Bodenrichtwertkarte mit Stand vom 31.12.2020 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und des Beschlusses vom 18.05.2017 (Wegfall des Aufschlages von 10 %) gem. Anlage 2 dieser Vorlage. Aufgrund des Umstandes das die Zufahrt zwar zum Erbbaurecht gehört, jedoch ebenfalls zur Erschließung des Grundstücks Falkenhusener Weg 78a dient, hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck mitgeteilt, dass für die Größe der Zufahrt der halbe Bodenwert als angemessen angesehen wird.
Gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 (Drs.Nr. 77) werden folgende Eckpunkte im Kaufvertrag zusätzlich vereinbart:
- Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle mit einer Frist von 10 Jahren
Durch den Verkauf entfällt ein jährlicher Erbbauzins von z.Z. EUR 2.604,94.
Es ist der mit dem Bereich Recht abgestimmte Muster-Kaufvertrag zu verwenden.
Anlagen
Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 – Kaufpreisberechnung
Anlage 3 – Öffentlichkeit
Anlage 4 - Lageplan
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (109 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 - Kaufpreisberechnung (35 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3 - Öffentlichkeit (334 KB) | ||
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4 | öffentlich | Anlage 4 - Lageplan (2732 KB) |