Vorlage - VO/2022/11089
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Beschlussvorschlag
1. Das mit einem bis zum 31.12.2029 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Frau Martina Vollmer und Herrn Walter Köhne belastete Grundstück in Lübeck, Zeppelinstraße 4, zur Größe von 787 m² ist an die Erbbauberechtigten zu einem Kaufpreis in Höhe von 210.837,30 EUR zu verkaufen.
2. In dem abzuschließenden Kaufvertrag ist ein Bebauungsverbot für die im Lageplan (Anlage 4) grau dargestellte Grundstücksfläche und eine wertgesicherte Nachzahlungsverpflichtung für den Fall aufzunehmen, dass im hinteren Grundstücksbereich bei ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vorliegenden Baurecht, weitere Gebäude realisiert werden sollten.
3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten
einschließlich der Grunderwerbsteuer sind von den Käufern zu tragen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||
| X | freiwillig | ||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Die Erbbauberechtigten haben schriftlich Erklärung (s. Anlage 3), dass sie eine Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung wünschen.
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Begründung
Das Grundstück Lübeck, Zeppelinstraße 4 liegt in keinem gültigen Bebauungsplangebiet. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben beurteilt sich hier nach den Maßgaben des § 34 BauGB, wonach zurzeit Baurecht für die Bebauung in zweiter Reihe nicht besteht.
Für den Fall, dass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Baurecht für eine Bebauung in zweiter Reihe auf der rückwärtigen Teilfläche von ca. 392 m² (s. Lageplan, Anlage 4) ermöglicht und realisiert wird, ist ein Betrag in Höhe von EUR 13.457,70 nachzuzahlen. Der Nachzahlungsbetrag wird durch Bindung an den Verbraucherpreisindex wertgesichert. Der Differenzbetrag ergibt sich aus der Differenz des Bodenrichtwertes nach Übergrößenberechnung und dem Bodenrichtwert ohne Übergrößenberechnung. Diese Verpflichtung wird abgesichert durch ein Bebauungsverbot. Die Käufer sind verpflichtet, diesen Hinweis bei Weiterveräußerung weiterzugeben
Den Erbbauberechtigten wurde der Kaufpreis auf ihre Nachfrage hin am 06.08.2021 schriftlich mitgeteilt. Die Erbbauberechtigten haben am 06.12.2021 schriftlich erklärt, dass sie das Erbbaugrundstück erwerben möchten.
Der Verkauf erfolgt auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 28.04.2016 (VO Nr. 2015/03216) zu den auslaufenden Erbbaurechten. Der Kaufpreis errechnet auf der Grundlage der Bodenrichtwertkarte mit Stand vom 31.12.2020 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und des Beschlusses vom 18.05.2017 (Wegfall des Aufschlages von 10 %) gem. Anlage 2 dieser Vorlage. Aufgrund der direkten Lage am Sportplatz des LB Phönix hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck mitgeteilt, dass ein Abschlag von 5 % auf den Bodenrichtwert angemessen ist.
Gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 (Drs.Nr. 77) werden folgende Eckpunkte im Kaufvertrag zusätzlich vereinbart:
- Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle mit einer Frist von 10 Jahren
Durch den Verkauf entfällt ein jährlicher Erbbauzins von z.Z. EUR 100,60.
Es ist der mit dem Bereich Recht abgestimmte Muster-Kaufvertrag zu verwenden.
Anlagen
Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 – Kaufpreisberechnung
Anlage 3 – Nichtöffentlichkeit
Anlage 4 - Lageplan
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (110 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 - Kaufpreisberechnung (15 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3 - Öffentlichkeit (343 KB) | ||
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4 | öffentlich | Anlage 4 - Lageplan (1876 KB) |