Vorlage - VO/2022/11066
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Beschlussvorschlag
1. Das mit einem bis zum 31.08.2058 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Frau Petra Weichert und Herrn Jörg Weichert belastete Grundstück in Lübeck, Kalkhorster Weg 24 zur Größe von 1.073 m² ist an die Kinder der Erbbauberechtigten, Frau Nathalie Weichert und Herrn Thomas Weichert zu einem Kaufpreis in Höhe von 176.408,10 EUR zu verkaufen.
2. In dem abzuschließenden Kaufvertrag ist ein Bebauungsverbot für die im Lageplan (Anlage 4) grau dargestellte Grundstücksfläche und eine wertgesicherte Nachzahlungsverpflichtung für den Fall aufzunehmen, dass im hinteren Grundstücksbereich bei ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vorliegenden Baurecht, weitere Gebäude realisiert werden sollten.
3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten
einschließlich der Grunderwerbsteuer sind von den Käufern zu tragen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Die Erbbauberechtigten haben schriftlich erklärt (s. Anlage 3), dass sie eine Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung wünschen |
Begründung
Das Grundstück Lübeck, Kalkhorster Weg 24 liegt in dem rechtskräftigen Bebauungsplangebiet 08-53-01 / Tannenkoppel – Huntenhorster Weg.
Für den Fall, dass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Baurecht für eine Bebauung in zweiter Reihe auf der rückwärtigen Teilfläche von ca. 604 m² (s. Lageplan, Anlage 4) ermöglicht und realisiert wird, ist ein Betrag in Höhe von EUR 36.045,90 nachzuzahlen. Der Nachzahlungsbetrag wird durch Bindung an den Verbraucherpreisindex wertgesichert. Der Differenzbetrag ergibt sich aus der Differenz des Bodenrichtwertes nach Übergrößenberechnung und dem Bodenrichtwert ohne Übergrößenberechnung. Diese Verpflichtung wird abgesichert durch ein Bebauungsverbot. Die Käuferin ist verpflichtet, diesen Hinweis bei Weiterveräußerung weiterzugeben
Den Erbbauberechtigten wurde der Kaufpreis auf ihre Nachfrage hin am 02.12.2021 schriftlich mitgeteilt. Die Kinder der Erbbauberechtigte haben am 16.02.2022 schriftlich erklärt, dass sie das Erbbaugrundstück erwerben möchten.
Der Kaufpreis errechnet sich auf Grundlage der Bodenrichtwertekarte (Stand 31.12.2020) des Gutachterausschusses für Grundstückswerte zuzüglich 10 % gem. der Geschäftsanweisung über die Transparenz von Grundstücksverkäufen vom 12.08.2015 (Ziffer 5 – Preisbildung) gemäß Anlage 2
Gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 (Drs.Nr. 77) werden folgende Eckpunkte im Kaufvertrag zusätzlich vereinbart:
- Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle mit einer Frist von 10 Jahren.
Durch den Verkauf entfällt ein jährlicher Erbbauzins von z.Z. EUR 301,44.
Es ist der mit dem Bereich Recht abgestimmte Muster-Kaufvertrag zu verwenden
Anlagen
Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 – Kaufpreisfindung
Anlage 3 – Nichtöffentlichkeit
Anlage 4 – Lageplan
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (110 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 - Kaufpreisberechnung (396 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3 - Öffentlichkeit (362 KB) | ||
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4 | öffentlich | Anlage 4 - Lageplan (2590 KB) |