Vorlage - VO/2022/10984-02
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Beschlussvorschlag
Punkt 4. "Können die Grundstücke nicht innerhalb einer angemessenen Frist an berechtigte Interessenten vergeben werden, so darf der Vorhabenträger die Grundstücke frei vergeben."
wird wie folgt geändert
"Können die Grundstücke nicht innerhalb von sechs Monaten an berechtigte Interessenten vergeben werden, so darf der Vorhabenträger die Grundstücke frei vergeben."
Begründung
Anlagen
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