Vorlage - VO/2022/11020
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Beschlussvorschlag
Die Straße An der Mauer verbindet als Einbahnstraße u. a. die Mühlenstraße mit der Krähenstraße und wird in Spitzenzeiten von bis zu 50 Kfz/Std. durchfahren. Dieser Abschnitt ist eine Wohnstraße und wegen der dort lebenden und spielenden Kinder als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung wird - so das Ergebnis von der Hansestadt Lübeck durchgeführter Messungen - von rund zwei Drittel der durchfahrenden Kfz z. T. deutlich überschritten. Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:
Welche Möglichkeiten gibt es, um die die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Straße An der Mauer sicherzustellen oder zumindest deutlich zu verbessern? Ist eine dauerhafte Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit machbar und sinnvoll? Gibt es andere Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung, z. B. bauliche Maßnahmen im Verkehrsraum? Kann der erhebliche Anteil des Durchgangsverkehrs reduziert werden, z. B. durch eine abschnittsweise Veränderung der Verkehrsrichtung der Einbahnstraße?
Begründung
Anlagen