Im Zuge der Instandsetzungsmaßnahme Moltkebrücke sollte der Brückenquerschnitt insbesondere auf die Belange des Fuß- und Radverkehrs geprüft und optimiert werden. Dabei ist aufgefallen, dass eine Verbesserung allein durch Maßnahmen auf der Brücke nicht erreichbar ist und sowohl in Richtung Hüxtertorallee als auch in Richtung Wallbrechtstraße die Verkehrsanlagen für den Fuß- und Radverkehr gemäß den gültigen Regelwerken überplant werden müssten. So könnte eine durchgängige und sichere Verkehrsführung auf einer der höchstfrequentierten Radverkehrsachsen von der Innenstadt in Richtung Kaufhof und weiter in die östlichen Stadtbereiche erreicht werden. Gleichzeitig böte sich die Chance, die optimierte Radverkehrsführung am Knoten Hüxtertorallee/Moltkestraße entsprechend komfortabel weiterzuführen.
Abbildung Übersichtskarte
Zur Herstellung regelkonformer Verkehrsanlagen für den Fuß- und Radverkehr wäre die Ver-legung des Radverkehrs von den Seitenräumen auf die Fahrbahn erforderlich. Folgender Querschnitt wäre möglich:
Entsprechend der gültigen Regelwerke (u. a. RASt, ERA, EFA, EAR) werden beidseitig auf der bestehenden Fahrbahn je eine Fahrspur für Radfahrende mit 2,00 m Breite (Radfahrstreifen) zuzüglich Sicherheitstrennstreifen zu den Längsparkbuchten zwischen den Bäumen sowie großzügigen Aufstellflächen für abbiegende Radfahrende angelegt. Gleichzeitig werden vier Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Entsprechende barrierefreie Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende werden berücksichtigt.
Um einen regelgerechten und verkehrssicheren Ausbau des Radfahrstreifens inklusive Regelbreite zu realisieren, würden die Senkrechtstellplätze in Längsstellplätze umgewandelt werden, was zwar zu einer Reduzierung von ca. 50 % der derzeitigen Stellplätze führen würde. Die Maßnahme hätte jedoch äußerst positive Auswirkungen für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden sowie das Mikroklima (Vegetation, Luft, Wasser) in dem Straßenzug.
Zum einen würden die Sichtbeziehungen zwischen dem Radverkehr und ein- und ausparkenden Fahrzeugen verbessert und somit die Verkehrssicherheit für den Radverkehr optimiert. Zum anderen könnten sowohl die in der Moltkestraße vorhandenen Baumstandorte als auch Grünflächen künftig als Versickerungsflächen für Regenwasser (sogenannte wassersensible Verkehrsgrünflächen) dienen und entsprechend hergestellt werden. Die Flächen der bisherigen Radwege im Seitenbereich würden entsiegelt und sowohl zur Vergrößerung der Baumscheiben genutzt, als auch für den Ausbau der Gehwegbereiche auf entsprechende Regelbreiten verwendet. Die Maßnahme würde von der Klimaleitstelle begleitet werden.
Abbildung Beispiel Querschnitt Moltkestraße
Aus Sicht der Klimaleitstelle trüge ein solcher Umbau der Moltkestraße generell zu einer Verbesserung der Überflutungs- und Hitzevorsorge in Lübeck bei:
- Entlastung der bestehenden Mischwasserkanalisation durch die Abkopplung von bisher angeschlossenen befestigten Flächen von der Kanalisation und die gezielte Versickerung bzw. Rückhaltung des Niederschlagswassers vor Ort,
- Verbesserung der bioklimatischen Situation durch eine Erhöhung der Verdunstungsleistung durch Versickerungs- bzw. Tiefbeete bzw. einen erhöhten Grünanteil durch die Entsiegelung bisher befestigter Flächen,
- je nach Planung und Höhengestaltung des Straßenraums entsteht im Falle eines Starkregenereignisses ein erhöhtes Rückhaltevolumen des Niederschlagswassers innerhalb des Straßenraums.
Die Entsorgungsbetriebe ergänzen, dass die Abtrennung der bisher am Mischwasserkanal angeschlossenen Verkehrsflächen in der Moltkestraße unmittelbar zu einer Reduzierung der Mischwassermengen am Regenüberlauf Hüxtertorallee führen und damit direkt zur Verbesserung der Gewässerqualität der Kanaltrave beitragen würden.
Vor dem Hintergrund der Verbesserungspotentiale für den Geh- und Radverkehr sowie für das Mikroklima empfiehlt die Verwaltung grundsätzlich die Umsetzung des Umbaus. Die Bevorzugung des Radverkehrs gegenüber dem ruhenden Verkehr entspricht den Zielen der Verkehrswende und des Klimaschutzes. Allerdings ist schon jetzt erkennbar, dass eine signifikante Anzahl an Kfz-Stellplätzen ersatzlos entfiele. Die genaue Anzahl würde erst die weitere Planung ergeben.
Zeitplan
Die Maßnahme ist bisher im Haushalt nicht vorgesehen. Die Anmeldung müsste auf Antrag im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanung 2023 ff. erfolgen. Die eigentliche Umsetzung wäre dann 2024 möglich. Eine Priorisierung dieser Maßnahme für den Haushalt 2023 hätte noch nicht absehbare Konsequenzen für die Umsetzung und Finanzierung anderer Maßnahmen, welche für 2023 geplant sind.
Zeitlich würde sie dann der Fertigstellung der Brückeninstandsetzungsmaßnahme (bis Mitte 2022) und der grundhaften Fahrbahnsanierung Moltkeplatz/Walderseestraße (bis Ende 2022) folgen.
Mit der Vorlage VO/2022/10902 wird der Politik die Umgestaltung der Jürgen-Wullenwever-Straße zu einer Fahrradzone vorgeschlagen. Dort ist aufgrund des baulichen Zustands sowieso ein grundhafter Ausbau notwendig. Die in diesem Bericht beschriebene Umplanung der Moltkestraße würde sich örtlich anschließen und so für eine weitere Verbesserung für Radfahrende und zu Fuß Gehende sorgen. Trotzdem sind beide Maßnahmen auch unabhängig voneinander umsetzbar.
Kosten
Die Baukosten würden sich gem. einer ersten Kostenschätzung auf 3,87 Mio. EUR belaufen und würden für 2023 ff. veranschlagt werden. Bei Vergabe der Planungsleistungen an einen freiberuflich Tätigen ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 370.000 EUR. Die Gesamtsumme betrüge demnach ca. 4,24 Mio. EUR.
Finanzierung/Förderung
Die Anmeldung des Projektes zum GVFG-Förderprogramm wäre möglich; die Förderquote zum Ausbau der Radinfrastruktur beträgt 75 %. Für die Umgestaltung der Bushaltestellen könnte ebenfalls mit einer Förderung von 75 % gerechnet werden.