Vorlage - VO/2022/10848
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister möge bis zur Haushaltssitzung 2022 prüfen,
wie die Integration eines Drogenkonsumraums direkt im Zuge der Neuerrichtung der Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen (VO/2021/10332) oder im Verlauf der nächsten Jahre ermöglicht werden kann. Als Beispiel möchten wir auf die Arbeit des Drogenhilfezentrums (DHZ) in Bielefeld hinweisen.
Hierbei sollen folgende Aspekte geprüft werden:
• Kosten
• Standorteignung & Erreichbarkeit anderer sozialer/medizinischer Einrichtungen
• sicherheitspolitische Einschätzung des Standortes
• Dauer der Planung und Umsetzung
Begründung
Da durch die neue Landesverordnung vom November 2021 bezüglich der Betreibung von Konsumräumen eine neue Gesetzeslage geschaffen wurde, ist die Umsetzung dieses Konzeptes nun auch in Lübeck möglich. Unter anderem war aufgrund der Gesetzeslage die Angliederung eines Drogenkonsumraums nicht mit in die Planung der neuen Begegnungsstätte eingegangen. Konzeptionell stellt die Angliederung eines Konsumraums an die Begegnungsstätte eine sinnvolle Ergänzung dar.
Anlagen