Vorlage - VO/2022/10806  

Betreff: Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Heiweg
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerAktenzeichen:LG 3988
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bruhse, Kerstin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
14.03.2022 
30. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
29.03.2022 
63. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
31.03.2022 
31. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Eckpunkte d. Erbbaurechtsvertrages
Anlage 3 - Lageplan mit Luftbild
Anlage 4 - Lageplan
Anlage 5 - Öffentlichkeit

Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 31.12.2023 befristeten Erbbaurecht für die Eheleute Birgit und Hans-Peter Scheel belastete Grundstück in Lübeck, Heiweg 39, ist vorzeitig um 40 Jahre zu verlängern.

 

2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 4 v.H. des Bodenwertes (Stand 31.12.2020) von 230.312,50 EUR (= 9.212,50 EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. der Bürgerschaftsbeschlüsse vom 28.04.2016 (VO-Nr. 2015/03216) und 18.05.2017 (VO-Nr. 2017/04955) ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen
    Kosten einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschluss-
    beiträge, sind von den Erbbauberechtigten zu tragen.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

5.610 - Stadtplanung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder/Jugendliche durch den Abschluss des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages nicht gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

Die Erbbauberechtigten haben schriftlich erklärt (s. Anlage 5), dass sie eine Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung wünschen.

 

 


Begründung

 

Mit Schreiben vom 26.04.2021 wurde die Erbbauberechtigte gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 28.04.2016 und 18.05.2017 über die verschiedenen Möglichkeiten bezüglich des auslaufenden Erbbaurechtes informiert.

 

Die Erbbauberechtigten teilten mit Schreiben vom 08.12.2021 mit, dass sie das Erbbaurecht um 40 Jahre und unter Anwendung der vorgenannten rgerschaftsbeschlüsse verlängern möchten.

 

Unter Berücksichtigung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 28.04.2016 (VO-Nr. 2015/03216) und 18.05.2017 (VO-Nr. 2017/04955) ist der Erbbaurechtsverlängerungsvertrag gem. den Eckpunkten der Anlage 2 zu schließen.


Anlagen

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 Eckpunkte des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages

Anlage 3 Lageplan mit Luftbild

Anlage 4 Lageplan

Anlage 5 Nichtöffentlichkeit
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (104 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Anlage 2 - Eckpunkte d. Erbbaurechtsvertrages (233 KB)    
Anlage 5 3 öffentlich Anlage 3 - Lageplan mit Luftbild (2671 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Lageplan (1423 KB)    
Anlage 3 5 öffentlich Anlage 5 - Öffentlichkeit (358 KB)