Vorlage - VO/2021/10615-02
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Beschlussvorschlag
- Der Bürgermeister wird beauftragt, das Corona-Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser gem. VO/2021/09921 für den Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 sowie Januar 2022 bis Juni 2022 fortzuführen.
2. Es wird ein Betrag von bis zu 250.000 EUR je Halbjahr aus dem von der Bürgerschaft am 11.02.2021 beschlossenen Rettungsschirm (VO/2021/09636) zur Linderung finanzieller Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 entstanden sind, bewilligt und zur Verfügung gestellt. Für 2022 ist die haushaltmäßige Ordnung herzustellen.
Begründung
Im Jahr 2020 wurde bereits ein Sonderhilfeprogramm für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser beschlossen. Auf dessen Grundlage konnten bereits Trägervereine unterstützt und existenzgefährdete Gemeinschaftshäuser vor der Schließung bewahrt werden. Durch die anhaltende Corona-Pandemie und die unveränderte Situation sollen in 2021/2022 weitere Finanzmittel für zwei weitere Förderphasen im Rahmen des Sonderhilfeprogramms für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen
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