Vorlage - VO/2021/10732
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Beschlussvorschlag
Gem. §92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H
1) wird der Jahresabschluss 2016 mit einem Jahresfehlbetrag von -622.753,35€ festgestellt.
2) Dieser Fehlbetrag ist durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen.
3) Im Nachgang zum bereits festgestellten Jahresergebnis 2014 wird noch der in der Ergebnisrücklage gebuchte Betrag von 362,29€ als Korrektur der Eröffnungsbilanz der Kulturstiftung zum 31.12.2014 gebucht.
4) Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der am 09.06.2021 abschließend im Prüfungsausschuss beraten wurde (VO/2021/10136) wird zur Kenntnis genommen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
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| freiwillig | ||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||
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| GO S-H | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||
| X | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
In der Satzung der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck ist festgelegt, dass etwaige Jahresfehlbeträge durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen sind. Dies wird in den jeweils nächsterreichbaren Haushalten nach Ergebnisfeststellung vorgenommen, die Mittel sind aber bereits zur Aufrechterhaltung der Liquidität im Vorwege dessen geflossen.
Anlagen
JA 2016
Prüfb 2016