Vorlage - VO/2021/10695
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Beschlussvorschlag
Die Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck wird in der Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Gesetzliche Änderung | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Der Bürgerschaft wird aus Anlass einer erforderlichen inhaltlichen Änderung sowie diverser redaktioneller Anpassungen anstelle einer 16. Änderungssatzung im Interesse der Übersichtlichkeit und Transparenz eine Neufassung der Hauptsatzung zur Entscheidung vorgelegt.
Einzige inhaltliche Neuregelung betrifft die Streichung des § 2a Abs. 3. Der mit Änderungsgesetz vom 07.09.2020 neu eingeführte § 35a GO sah ursprünglich vor, dass im Zuge von Sitzungen per Videokonferenz die Durchführung von Wahlen nicht zulässig ist. Dementsprechend ist dies bislang auch in der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck in § 2a Abs. 3 geregelt. Aufgrund der Neufassung des § 35a Abs. 3 GO ist diese Regelung seit dem 26.05.2021 obsolet. Das entsprechende Änderungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein sieht vor, dass entgegenstehende Hauptsatzungsregelungen bis spätestens zum 26.05.2022 anzupassen sind.
Des Weiteren wird in § 6 Abs. 1 beim Aufgabengebiet des Rechnungsprüfungsausschusses mit § 92 Abs. 3 S. 2 GO die aktualisierte gesetzliche Grundlage für die Prüfung des Jahresabschlusses angeführt sowie in § 14 Abs. 1 die aktuelle Fassung der der Entschädigungsverordnung aus 2018.
Die Ergänzungen als Nettobeträge in § 8 Abs. 3 und § 9 Abs. 8 bzw. Bruttobeträge in § 16 S. 2 dienen zur Klarstellung und entsprechen der bisherigen Verwaltungspraxis.
Weitere redaktionelle Anpassungen betreffen die Korrektur von Verweisungen und Anpassung der Paragrafenfolge infolge des Wegfalls des § 10 durch die 14. Änderungssatzung vom 24.04.2019.
Die aufgrund der Neufassung der Hauptsatzung erforderlichen, rein redaktionellen Anpassungen in der Zuständigkeitsordnung (§ 1 S. 1 Nr. 1, 1.3) werden entsprechend vorgenommen.
Anlagen
Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Vorlage Neufassung der HS-neu- (117 KB) |