- Wie viele Kultur-Fördermittel sind 2019 und 2020 in den Stadtteilen St. Lorenz Nord, St. Lorenz Süd, Moisling, Buntekuh, St. Jürgen, St. Gertrud, Kücknitz, Schlutup, Travemünde und Innenstadt jeweils eingesetzt worden? (städtische Mittel, Förderungen des Kulturbüros, Mittel der LTM u.a.)
Aus dem Budget des Kulturbüros für die Projektförderung kultureller Vorhaben in Lübeck sind 2019 insgesamt 39.750 Euro ausgezahlt worden. Diese Projektfördermittel verteilten sich auf folgende fünf Lübecker Stadtteile: Innenstadt (24.050 Euro), St. Gertrud (6.900 Euro), St. Lorenz-Süd (4.300 Euro), St. Jürgen (4.000 Euro) und St. Lorenz-Nord (500 Euro).
Im Jahr 2020 betrug die Gesamtsumme der Projektförderung 43.210 Euro. Erneut wurde mit 25.010 Euro der höchste Betrag für Kulturprojekte in der Innenstadt bewilligt, 7.500 Euro wurden für Projektvorhaben in St. Lorenz-Nord eingesetzt, 3.300 Euro in St. Gertrud, 2.900 Euro in St. Lorenz-Süd, 2.000 Euro in Buntekuh und weitere 2.000 Euro gingen nach Travemünde (siehe Anlage).
Laut dem im August 2020 einstimmig in der Bürgerschaft beschlossenen Touristischen Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030 fokussiert die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) ihre Mittel auf die Stadtteile Innenstadt und Travemünde – und setzt die ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen somit rein aus touristischem Blickwinkel ein (VO/2020/08959). Kulturfördermittel werden seitens LTM ausschließlich über Sonderprojekte (z.B. Kultursommer, Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes), als Veranstalterin an Kulturschaffende (z.B. HanseKulturFestival, Drittmittel über die Possehl-Stiftung) oder durch Marketingsupport (z.B. Kulturkatalog, Beteiligung der teilnehmenden Kulturpartner in der Stadt) vorgenommen, und nicht als klassische „Förderstelle“ ausgekehrt. Weiterführendes Quartiersmanagement in anderen Stadtteilen, zu welchem Kulturförderung gehört, ist nicht im Geschäftsbesorgungsvertrag verortet. Hierfür müssten Ergänzungen in Auftrag und Ressourcen des Unternehmens mit entsprechendem Vorlauf auf den Weg gebracht werden.
- Wurden Förderanträge abgelehnt? Wenn ja, wie viele, in welcher Höhe und mit welcher Begründung?
Im Jahr 2019 wurde ein Projektantrag und in 2020 wurden fünf Anträge abgelehnt, da diese nicht den Förderkriterien entsprachen, welche die beigefügten Richtlinien für Zuwendungen der Hansestadt Lübeck vorgeben. Die Richtlinien vom 01.01.1986 und werden derzeit vom Bereich Haushalt und Steuerung überarbeitet. Sie beinhalten u.a. die Vorgabe, dass die Finanzierung der Maßnahmen sichergestellt sein muss. Wenn Antragstellende zwar weitere benötigte Drittmittel beantragt, hierfür aber keine Zusage bekommen haben oder die bewilligte Fördersumme geringer ausgefallen ist, ist die Finanzierung nicht sichergestellt, und ein Ablehnungsgrund liegt vor. Eine Ablehnung erfolgte aus fachlichen Gründen, da inhaltliche Kriterien nicht erfüllt waren. Eine weitere Ablehnung lag darin begründet, dass der/die Antragstellende im selben Jahr bereits eine Zuwendung vom Kulturbüro erhalten hatte.
- Wie viele Kulturveranstaltungen fanden in diesen Stadtteilen jeweils statt?
Das Kulturbüro besitzt keine Übersicht über die Anzahl der Kulturveranstaltungen für das gesamte Stadtgebiet, zumal ein größerer Anteil an Kulturveranstaltungen durch nichtöffentliche Einrichtungen durchgeführt wird, welche die Organisation und Öffentlichkeitsarbeit in Eigenregie und unabhängig von der Stadt betreiben.
- Wie viele Anfragen gab es jeweils aus den Stadtteilen an das Kulturbüro?
Die Anzahl der Anfragen aus den einzelnen Stadtteilen sind in der beigefügten Tabelle dargestellt.