Vorlage - VO/2021/10576-01
|
Begründung
Wahl in der Bürgerschaftssitzung am 25.11.2021:
Das in der Anlage genannte Ausschussmitglied wird als stellv. Vorsitzende/r des Bauausschusses gewählt.
Begründung:
Die Fraktion 21 hat am 29.10.2021 das Verlangen nach Neubesetzung des Bauausschusses nach § 46 Abs. 10 GO gestellt und zugleich Verhältniswahl gemäß § 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 40 Abs. 4 GO beantragt. Damit verlieren die Mitglieder des Ausschusses, auch der Ausschussvorsitz und die Stellvertretung, mit Beginn der Sitzung der Lübecker Bürgerschaft am 25.11.2021, ihre Wahlstellen. Die Wahl erfolgt anhand der von den Fraktionen eingereichten Wahlvorschläge in Form von Vorschlagslisten.
Anlagen:
Anlage 1: Wahl eines/einer stellv. Vorsitzenden in den Bauausschuss
|