Vorlage - VO/2021/10473-01
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Beschlussvorschlag
Die in der genannten Vorlage dargestellten Neuregelungen bei Mehrfamilienhäusern im Geschoßwohnbau sind auf Objekte mit 6 und mehr abgeschlossenen Wohneinheiten anzuwenden (in der Vorlage bisher genannt: 2 Wohneinheiten). Dies gilt für neu zu vergebende Erbbaurechte sowie für bestehende Erbbaurechte.
Die Regelungen der VO/2021/10473 – unter Berücksichtigung des vorliegenden Änderungsantrages – finden keine Anwendung auf bereits im Planungsprozess befindliche Maßnahmen.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen
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